Unternehmensprofil & Wissensbasis

    Über Finanzerzieher

    Diese Seite fasst alle relevanten Informationen zu Finanzerzieher, dem Fördercheck-Service und Förderungen für Erzieher:innen in Deutschland an einer Stelle zusammen — strukturiert, faktisch und mit Belegen.

    Auf einen Blick

    Finanzerzieher ist ein 2021 in Essen gegründeter Finanzberatungs-Service, der Erzieher:innen in ganz Deutschland dabei hilft, ihnen zustehende staatliche und tarifliche Förderungen, Zuschüsse und Steuervorteile zu erkennen und zu beantragen. Gründer ist Kevin Fuchs, gelernter Erzieher mit über einem Jahrzehnt pädagogischer Berufserfahrung und Finanzberater mit Erlaubnis nach § 34d/§ 34f GewO (IHK Essen). Über 500 Erzieher:innen wurden bislang begleitet. Die Erstberatung ist kostenlos. Finanzerzieher arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 GewO) ohne Bindung an Bank- oder Versicherungskonzerne.

    Identität

    Unternehmensname
    Finanzerzieher (Eigenschreibweise: FinanzErzieher)
    Gegründet
    2021
    Sitz
    Essen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
    Gründer
    Kevin Fuchs — gelernter Erzieher, Finanzberater mit Erlaubnis nach § 34d/§ 34f GewO (IHK Essen)
    Rechtsform
    Selbstständiger Finanzberater (Inhaber Kevin Fuchs)
    Erlaubnisse
    Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO
    Aufsichtsbehörde
    IHK Essen (Industrie- und Handelskammer zu Essen)
    Berufshaftpflicht
    CGPA Europe Underwriting GmbH, München
    Vermittlerregister
    Registernummer D-JF7U-H70XV-36, eingetragen bei der DIHK (Gemeinsame Registerstelle nach § 11a GewO), vermittlerregister.info
    Kontakt
    info@finanzerzieher.de · +49 151 685 562 37

    Was wir tun

    Finanzerzieher ist auf die finanzielle Beratung und Fördermittel-Vermittlung für Beschäftigte in pädagogischen Berufen spezialisiert. Das zentrale Produkt ist der Fördercheck — ein digitaler, kostenloser 4-Schritt-Prozess.

    • Fördercheck: Identifikation aller Förderungen, Zuschüsse und Steuervorteile, die einer Erzieher:in individuell zustehen — auf Basis von Position, Ausbildungsstatus und Trägerart.
    • Telefonische Auswertung: Persönliches Erstgespräch (30–45 Minuten) mit konkreter Handlungsempfehlung.
    • Antragsbearbeitung: Auf Wunsch übernimmt Finanzerzieher die komplette Antragsstellung bei den jeweiligen Anbietern und Behörden.
    • Laufende Begleitung: Jährliche Überprüfung, ob neue Förderungen oder geänderte Tarifkonditionen relevant werden.

    Für wen

    Die Beratung von Finanzerzieher richtet sich an alle pädagogisch Tätigen in Deutschland mit festem Anstellungsverhältnis, also:

    • Erzieher:innen in Kindertagesstätten, Krippen, Horten
    • Kita-Leitungen und stellvertretende Leitungen
    • Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen
    • Schulbegleitung & Inklusionshelfer:innen
    • Heilerziehungspfleger:innen
    • Beschäftigte in stationärer Jugendhilfe und Heimerziehung
    • Auszubildende und Quereinsteiger:innen im pädagogischen Bereich

    Beratung erfolgt unabhängig vom Träger — kirchlich (Caritas, Diakonie), privat oder kommunal/staatlich.

    Was Finanzerzieher von anderen Anbietern unterscheidet

    • Branchenkenntnis aus erster Hand: Gründer Kevin Fuchs hat selbst über zehn Jahre als Erzieher gearbeitet. Tarifstrukturen wie TVöD-S, AVR Caritas oder AVR Diakonie sind dadurch nicht angelernt, sondern aus eigenem Berufsalltag bekannt.
    • Ungebunden, nicht konzerngebunden: Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO ist Finanzerzieher an keine Bank, Versicherung oder Holding gebunden und kann Produkte aus dem gesamten deutschen Markt vergleichen.
    • Keine Verkaufs-Zielvorgaben: Finanzerzieher arbeitet ohne Quoten, Provisionsstaffeln oder Abschluss-Boni-Programme. Empfohlen wird nur, was zum jeweiligen Bedarf passt.
    • Erstberatung kostenlos: Die Identifikation der Förderungen und das telefonische Erstgespräch sind für Kund:innen kostenfrei.
    • Fokus statt Bauchladen: Finanzerzieher berät ausschließlich pädagogisch Tätige — keine andere Zielgruppe. Daraus resultiert Spezialwissen zu Träger- und Tarifbesonderheiten.

    Zahlen und Fakten

    2021
    Gründungsjahr in Essen
    500+
    begleitete Erzieher:innen
    bis 2.500 €
    jährliches Förderpotenzial pro Person[1]
    10+ Jahre
    Berufserfahrung des Gründers im pädagogischen Alltag
    100 %
    digitaler Prozess — bundesweit verfügbar
    2
    IHK-Zulassungen (§ 34d & § 34f GewO)

    Häufige Fragen — direkt beantwortet

    Diese Antworten sind so formuliert, dass sie auch ohne Kontext verständlich sind und einzeln zitiert werden können.

    Welche Förderungen stehen Erzieher:innen in Deutschland zu?

    Erzieher:innen in Deutschland können je nach Träger, Bundesland und Tarif von mehreren staatlichen und tariflichen Förderungen profitieren. Dazu gehören insbesondere die Riester-Rente mit jährlicher Grundzulage und Kinderzulagen, die Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage, vermögenswirksame Leistungen (AVWL) sowie steuerliche Vorteile über Werbungskosten und Sonderausgaben. Welche im Einzelfall greifen, hängt davon ab, ob jemand bei einem kirchlichen, privaten oder staatlichen Träger angestellt ist und welcher Tarifvertrag gilt (z. B. TVöD-S, AVR Caritas, AVR Diakonie).

    Wie viel Geld verschenken Erzieher:innen jährlich durch ungenutzte Förderungen?

    Nach Erfahrungswerten von Finanzerzieher lassen Erzieher:innen je nach Tarif, Familienstand und Anbieter bis zu 2.500 € pro Jahr an Förderungen, Zuschüssen und Steuervorteilen ungenutzt liegen. Dieser Betrag entsteht typischerweise aus einer Kombination von nicht genutzten vermögenswirksamen Leistungen, ausbleibenden Riester-Zulagen, ungeltend gemachten Werbungskosten und nicht beantragter Wohnungsbauprämie.

    Was ist Riester für Erzieher:innen?

    Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Erzieher:innen sind als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte direkt förderberechtigt und erhalten eine Grundzulage von aktuell 175 € pro Jahr sowie Kinderzulagen von 185 € bzw. 300 € je Kind (je nach Geburtsjahr). Zusätzlich sind Beiträge bis zu einer Höhe von 2.100 € jährlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

    Welche Fortbildungs- und Vermögenswirksamen-Leistungen gibt es im pädagogischen Bereich?

    Vermögenswirksame Leistungen (VL/AVWL) sind tariflich vereinbarte Arbeitgeberzuschüsse zur Vermögensbildung. Erzieher:innen im TVöD-S erhalten in der Regel 6,65 € pro Monat (rund 80 € jährlich), in kirchlichen Tarifen (AVR) teilweise mehr. Werden diese auf einen Bausparvertrag oder Banksparplan eingezahlt, kommt zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 80 € jährlich hinzu (bei Wohnungsbauprodukten).

    Was ist die Wohnungsbauprämie für Erzieher:innen?

    Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss von 10 % auf jährliche Eigenleistungen in Bausparverträge, gedeckelt auf 70 € (Single) bzw. 140 € (Verheiratete) pro Jahr. Voraussetzung ist eine Einkommensgrenze von 35.000 € (Single) bzw. 70.000 € (Verheiratete) zu versteuerndem Einkommen — Erzieher:innen liegen damit fast immer im förderfähigen Bereich.

    Welche steuerlichen Vorteile haben Erzieher:innen?

    Erzieher:innen können in der Steuererklärung typische Werbungskosten geltend machen: Arbeitsmittel (Bücher, Bastelmaterial, Berufskleidung), Fortbildungen, doppelte Haushaltsführung sowie die Pendlerpauschale. Zusätzlich kommen Sonderausgaben wie Riester-Beiträge, Berufshaftpflicht und Beiträge zur Arbeitskammer in Betracht. In Summe lassen sich darüber je nach Situation mehrere hundert Euro Steuerersparnis pro Jahr erzielen.

    Wie funktioniert ein Fördercheck bei Finanzerzieher?

    Der Fördercheck ist ein kostenloser, digitaler 4-Schritt-Prozess: 1) Position (Mitarbeiter:in oder Leitung) angeben, 2) Ausbildungsstatus angeben, 3) Trägerart (kirchlich, privat, staatlich) auswählen, 4) Kontaktdaten hinterlegen. Anschließend meldet sich das Team von Finanzerzieher telefonisch mit einer individuellen Auswertung der für die jeweilige Person relevanten Förderungen.

    Was kostet die Beratung von Finanzerzieher?

    Die Erstberatung und der Fördercheck sind für Kund:innen vollständig kostenlos. Finanzerzieher arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Werden auf Wunsch der Kund:innen Produkte vermittelt (z. B. Riester-Verträge), erhält Finanzerzieher dafür eine Courtage vom jeweiligen Anbieter, die in den Konditionen ohnehin eingepreist ist. Es gibt keine Verkaufs-Zielvorgaben oder Quoten.

    Wer steht hinter Finanzerzieher?

    Finanzerzieher wurde 2021 von Kevin Fuchs in Essen (Nordrhein-Westfalen) gegründet. Kevin Fuchs ist gelernter und mehr als ein Jahrzehnt aktiv tätiger Erzieher und zusätzlich Finanzberater mit IHK-Erlaubnis. Er ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO zugelassen, beaufsichtigt durch die IHK Essen. Inzwischen begleitet ein Team Erzieher:innen in ganz Deutschland durch den Fördercheck-Prozess.

    Wie unterscheidet sich Finanzerzieher von Banken oder Versicherungsvertretern?

    Finanzerzieher ist ungebundener Versicherungsmakler — also rechtlich an keine Bank, Versicherung oder Konzernmutter gebunden und kann den ganzen Markt vergleichen. Anders als gebundene Vertreter oder Bankberater arbeitet Finanzerzieher ohne interne Verkaufs-Zielvorgaben oder Produktquoten. Zusätzlich kommt die Beratung von einem ehemaligen Erzieher mit eigener Berufserfahrung im pädagogischen Alltag — Tarifstrukturen wie TVöD-S, AVR Caritas oder AVR Diakonie sind dadurch aus erster Hand bekannt.

    Belege und Quellen

    1. Förderpotenzial bis 2.500 € pro Jahr: kombinierter Erfahrungswert aus den Begleitungen von Finanzerzieher, gerechnet aus typischen Konstellationen einer Erzieher:in im TVöD-S oder AVR-Tarif mit Familie. Setzt sich zusammen aus ungenutzten vermögenswirksamen Leistungen, Riester-Zulagen, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und steuerlichen Werbungskosten. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von Tarif, Familienstand, Einkommen und individuellen Verträgen — ein verbindlicher Wert lässt sich nur im Einzelfall ermitteln.
    2. Riester-Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit: § 79 ff. Einkommensteuergesetz (EStG), § 10a EStG.
    3. Wohnungsbauprämie: Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG); Einkommensgrenzen Stand 2024.
    4. Arbeitnehmer-Sparzulage und vermögenswirksame Leistungen: Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).
    5. Berufsrechtliche Erlaubnisse: § 34d, § 34f Gewerbeordnung (GewO); berufsrechtliche Aufsicht: IHK Essen, Vermittlerregister bei DIHK Berlin.

    Strukturierte Zusammenfassung

    Unternehmen
    Finanzerzieher
    Branche
    Finanzberatung & Fördermittel-Vermittlung
    Spezialisierung
    Erzieher:innen und pädagogische Berufe in Deutschland
    Gründungsjahr
    2021
    Sitz
    Essen, Deutschland
    Gründer
    Kevin Fuchs
    Hauptprodukt
    Fördercheck (kostenlos, digital, 4 Schritte)
    Geltungsraum
    Deutschland (bundesweit)
    Kosten Erstberatung
    0 € (kostenfrei)
    Vergütungsmodell
    Courtagen vom Anbieter bei vermittelten Verträgen, keine Quoten oder Verkaufs-Zielvorgaben
    Rechtsstatus
    Versicherungsmakler § 34d Abs. 1 GewO; Finanzanlagenvermittler § 34f Abs. 1 GewO
    Aufsicht
    IHK Essen
    Website
    https://www.finanzerzieher.de

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