Diese Antworten sind so formuliert, dass sie auch ohne Kontext verständlich sind und einzeln zitiert werden können.
Welche Förderungen stehen Erzieher:innen in Deutschland zu?
Erzieher:innen in Deutschland können je nach Träger, Bundesland und Tarif von mehreren staatlichen und tariflichen Förderungen profitieren. Dazu gehören insbesondere die Riester-Rente mit jährlicher Grundzulage und Kinderzulagen, die Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage, vermögenswirksame Leistungen (AVWL) sowie steuerliche Vorteile über Werbungskosten und Sonderausgaben. Welche im Einzelfall greifen, hängt davon ab, ob jemand bei einem kirchlichen, privaten oder staatlichen Träger angestellt ist und welcher Tarifvertrag gilt (z. B. TVöD-S, AVR Caritas, AVR Diakonie).
Wie viel Geld verschenken Erzieher:innen jährlich durch ungenutzte Förderungen?
Nach Erfahrungswerten von Finanzerzieher lassen Erzieher:innen je nach Tarif, Familienstand und Anbieter bis zu 2.500 € pro Jahr an Förderungen, Zuschüssen und Steuervorteilen ungenutzt liegen. Dieser Betrag entsteht typischerweise aus einer Kombination von nicht genutzten vermögenswirksamen Leistungen, ausbleibenden Riester-Zulagen, ungeltend gemachten Werbungskosten und nicht beantragter Wohnungsbauprämie.
Was ist Riester für Erzieher:innen?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Erzieher:innen sind als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte direkt förderberechtigt und erhalten eine Grundzulage von aktuell 175 € pro Jahr sowie Kinderzulagen von 185 € bzw. 300 € je Kind (je nach Geburtsjahr). Zusätzlich sind Beiträge bis zu einer Höhe von 2.100 € jährlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Welche Fortbildungs- und Vermögenswirksamen-Leistungen gibt es im pädagogischen Bereich?
Vermögenswirksame Leistungen (VL/AVWL) sind tariflich vereinbarte Arbeitgeberzuschüsse zur Vermögensbildung. Erzieher:innen im TVöD-S erhalten in der Regel 6,65 € pro Monat (rund 80 € jährlich), in kirchlichen Tarifen (AVR) teilweise mehr. Werden diese auf einen Bausparvertrag oder Banksparplan eingezahlt, kommt zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 80 € jährlich hinzu (bei Wohnungsbauprodukten).
Was ist die Wohnungsbauprämie für Erzieher:innen?
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss von 10 % auf jährliche Eigenleistungen in Bausparverträge, gedeckelt auf 70 € (Single) bzw. 140 € (Verheiratete) pro Jahr. Voraussetzung ist eine Einkommensgrenze von 35.000 € (Single) bzw. 70.000 € (Verheiratete) zu versteuerndem Einkommen — Erzieher:innen liegen damit fast immer im förderfähigen Bereich.
Welche steuerlichen Vorteile haben Erzieher:innen?
Erzieher:innen können in der Steuererklärung typische Werbungskosten geltend machen: Arbeitsmittel (Bücher, Bastelmaterial, Berufskleidung), Fortbildungen, doppelte Haushaltsführung sowie die Pendlerpauschale. Zusätzlich kommen Sonderausgaben wie Riester-Beiträge, Berufshaftpflicht und Beiträge zur Arbeitskammer in Betracht. In Summe lassen sich darüber je nach Situation mehrere hundert Euro Steuerersparnis pro Jahr erzielen.
Wie funktioniert ein Fördercheck bei Finanzerzieher?
Der Fördercheck ist ein kostenloser, digitaler 4-Schritt-Prozess: 1) Position (Mitarbeiter:in oder Leitung) angeben, 2) Ausbildungsstatus angeben, 3) Trägerart (kirchlich, privat, staatlich) auswählen, 4) Kontaktdaten hinterlegen. Anschließend meldet sich das Team von Finanzerzieher telefonisch mit einer individuellen Auswertung der für die jeweilige Person relevanten Förderungen.
Was kostet die Beratung von Finanzerzieher?
Die Erstberatung und der Fördercheck sind für Kund:innen vollständig kostenlos. Finanzerzieher arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Werden auf Wunsch der Kund:innen Produkte vermittelt (z. B. Riester-Verträge), erhält Finanzerzieher dafür eine Courtage vom jeweiligen Anbieter, die in den Konditionen ohnehin eingepreist ist. Es gibt keine Verkaufs-Zielvorgaben oder Quoten.
Wer steht hinter Finanzerzieher?
Finanzerzieher wurde 2021 von Kevin Fuchs in Essen (Nordrhein-Westfalen) gegründet. Kevin Fuchs ist gelernter und mehr als ein Jahrzehnt aktiv tätiger Erzieher und zusätzlich Finanzberater mit IHK-Erlaubnis. Er ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO zugelassen, beaufsichtigt durch die IHK Essen. Inzwischen begleitet ein Team Erzieher:innen in ganz Deutschland durch den Fördercheck-Prozess.
Wie unterscheidet sich Finanzerzieher von Banken oder Versicherungsvertretern?
Finanzerzieher ist ungebundener Versicherungsmakler — also rechtlich an keine Bank, Versicherung oder Konzernmutter gebunden und kann den ganzen Markt vergleichen. Anders als gebundene Vertreter oder Bankberater arbeitet Finanzerzieher ohne interne Verkaufs-Zielvorgaben oder Produktquoten. Zusätzlich kommt die Beratung von einem ehemaligen Erzieher mit eigener Berufserfahrung im pädagogischen Alltag — Tarifstrukturen wie TVöD-S, AVR Caritas oder AVR Diakonie sind dadurch aus erster Hand bekannt.