🎓 Fortbildung, staatlich gefördert

    Aufstiegs-BAföG: Bis zu 15.000 € Fortbildungskosten übernimmt der Staat

    „Fortbildung bringt eh kein Geld." Das hörst du oft — stimmt aber nicht immer. Bringt sie dich in eine höhere Gehaltsstufe, zahlt der Staat mit.

    Macht deine Kollegin gerade berufsbegleitend den Fachwirt? Beantragt sie Aufstiegs-BAföG, unterstützt sie der Staat dabei. Automatisch passiert das nicht — den Antrag musst du selbst stellen.

    Der Tarif allein bringt dir kein höheres Gehalt. Eine Fortbildung mit (du rückst in eine besser bezahlte Stufe auf) schon. Welche der Staat mitfinanziert, zeigen wir dir hier.

    Konkret heißt das: Bis zu 15.000 € deiner Fortbildungskosten übernimmt der Staat. Die Hälfte als Zuschuss, die Hälfte als günstiges Darlehen — bestehst du die Prüfung, wird davon nochmal die Hälfte erlassen. Wie viel real bei dir ankommt, rechnen wir weiter unten ehrlich vor.

    Erzieherin steht mit Unterlagen selbstbewusst vor ihrer Fachschule

    So funktioniert das Aufstiegs-BAföG

    Kurz gesagt: Der Staat übernimmt einen Teil deiner Fortbildungskosten. Offiziell heißt das Aufstiegs-BAföG oder AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen, die auf deiner Erzieher:innen-Ausbildung aufbauen — zum Beispiel Fachwirt:in Erziehungswesen oder Kitamanagement.

    Es gibt zwei Bausteine. Der (Geld für Kurs- und Prüfungsgebühren) ist der wichtigste für dich. Nur bei einer Vollzeit-Fortbildung kommt der Unterhaltsbeitrag dazu — Geld für deinen Lebensunterhalt, weil dann kein Gehalt fließt.

    BausteinHöchstbetragWie's aufgeteilt istBei bestandener Prüfung
    Maßnahmekostenzuschuss15.000 €50 % Zuschuss (nicht rückzahlbar) + 50 % zinsgünstiges Darlehen (KfW)50 % des Darlehens werden erlassen
    Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit)1.019 €/Monat + 235 €/Monat je Kind100 % Zuschuss, nicht rückzahlbar

    Beim Maßnahmekostenzuschuss zählt dein Einkommen nicht. Dein Gehalt oder das deines Partners spielt keine Rolle — jede:r bekommt ihn in gleicher Höhe.

    Beim Unterhaltsbeitrag ist das anders. Angerechnet werden dein Einkommen, dein Vermögen ab 45.000 € und das Einkommen deines Partners (Freibetrag 1.690 €). Für die meisten berufstätigen Erzieher:innen ist das aber ohnehin kein Thema.

    Bei Lena heißt das:

    Sie macht ihren Fachwirt berufsbegleitend in Teilzeit. Ihr Gehalt läuft normal weiter, deshalb braucht sie keinen Unterhaltsbeitrag. Den Maßnahmekostenzuschuss für die Kursgebühren bekommt sie trotzdem in voller Höhe.

    Aufstiegs-BAföG ist nur einer von mehreren Zuschüssen für Erzieher:innen — zum Beispiel gibt es auch vermögenswirksame Leistungen oder die betriebliche Altersvorsorge. Den kompletten Überblick findest du auf unserer Seite Zuschüsse für Erzieher:innen.

    Die ehrliche Rechnung: Was am Ende wirklich bei dir ankommt

    15.000 € klingt nach einem Geschenk vom Staat. Ist er aber nicht: Es ist der gesetzliche Höchstbetrag für die Kostenübernahme — hälftig Zuschuss, hälftig Darlehen. Wir rechnen dir lieber ehrlich vor, was ein typischer Fachwirt-Kurs für dich bedeutet — keine Zahl, die beim ersten Antrag zerplatzt.

    Rechne mit deinen Kurskosten

    Kurskosten4.000 €

    Zuschuss (geschenkt)

    2.000 €

    Erlass bei bestandener Prüfung

    1.000 €

    Echtes Fördergeld

    3.000 €

    Musst du zurückzahlen: 1.000 €

    15.000 € ist der gesetzliche Höchstbetrag, keine Garantiesumme. Typische Fachwirt-Kurse kosten 2.000–6.000 €. Richtwert, keine Rechtsberatung.

    Nehmen wir Lena: Sie macht einen Fachwirt-Kurs für 4.000 €.

    Lenas Fachwirt-Kurs: 4.000 €
    Kurskosten4.000 €
    Zuschuss (50 %, sofort, nicht rückzahlbar)2.000 €
    Darlehen (50 %, zinsgünstig, KfW)2.000 €
    Darlehenserlass bei bestandener Prüfung (50 % des Darlehens)1.000 €
    Reales Fördergeld gesamt3.000 €
    Was du zinsgünstig zurückzahlst1.000 €

    Bei Lena heißt das:

    Sie bekommt 2.000 € Zuschuss sofort — geschenkt, ohne Rückzahlung. Dazu ein Darlehen über 2.000 €, von dem ihr bei bestandener Prüfung die Hälfte erlassen wird. Unterm Strich hat Lena 3.000 € echtes Fördergeld — 1.000 € zahlt sie zinsgünstig zurück.

    Typische Fortbildungen für Erzieher:innen — Fachwirt:in Erziehungswesen oder Kitamanagement — kosten meist zwischen 2.000 € und 6.000 €. Der 15.000-€-Deckel ist für die meisten also gar nicht die entscheidende Zahl. Realistisch bleiben zwischen 1.500 € und 4.500 € echtes Fördergeld, je nach Kurskosten.

    Diese Ehrlichkeit ist uns wichtiger als eine große Zahl in der Überschrift. Andere Ratgeber rechnen dir 15.000 € vor — und lassen dich bei der Enttäuschung allein. Wir zeigen dir lieber die Zahl, mit der du wirklich planen kannst.

    Nur mal kurz schauen, ob was für dich dabei ist?

    Zur Einordnung: Das Aufstiegs-BAföG beantragst du selbst bei deiner Kammer — da verdient niemand mit. Im Gespräch geht's um deine Geld-Hebel daneben: Förderungen & Steuervorteile, Absicherung & Vorsorge.

    Was es dir bringt: mehr als nur der Titel

    Kurz gesagt: Nicht das Zertifikat bringt dir mehr Geld, sondern die Höhergruppierung danach. Aus S 8a wird S 8b — oder du übernimmst eine Leitungsposition mit höherer Entgeltgruppe (Gehaltsstufe).

    Bei Lena heißt das:

    Sie ist aktuell in S 8a Stufe 3 — 3.976,82 € brutto im Monat. Nach ihrem Fachwirt und der Höhergruppierung nach S 8b Stufe 3 sind es 4.091,94 € — rund 115 € brutto mehr, jeden Monat. Übernimmt sie später eine Leitung (S 13 bis S 18, je nach Kita-Größe), fällt der Sprung noch deutlich größer aus.

    Wichtig: Die Höhergruppierung passiert nicht automatisch mit dem Zertifikat in der Hand. Du musst sie bei deinem Träger aktiv einfordern. Und die neue Tätigkeit muss zur höheren Entgeltgruppe passen — zum Beispiel eine „besonders schwierige Tätigkeit" für S 8b oder eine ausgeschriebene Leitungsstelle.

    Der Fachwirt öffnet dir die Tür. Durchgehen musst du selbst.

    Ob sich das für dich lohnt, hängt von deiner Stufe und deiner Zielposition ab. Rechne dein Netto vor und nach der Höhergruppierung durch. Mit unserem TVöD-SuE-Rechner siehst du in 30 Sekunden, was der Unterschied für dich netto bedeutet.

    Antrag Schritt für Schritt

    Der Antrag ist Papierkram, aber machbar — wenn du die Reihenfolge einhältst.

    Frau füllt den Aufstiegs-BAföG-Antrag online am Laptop aus
    1. Fördermöglichkeit prüfen: Frag bei deiner Wunsch-Fortbildung vorher nach, ob sie AFBG-förderfähig ist. Bei Fachwirt-Kursen ist das meistens der Fall (§ 53 BBiG) — dein Bildungsanbieter weiß das genau.
    2. Zuständige Stelle finden: Das ist je nach Bundesland und Fortbildung die Kammer (zum Beispiel die IHK). Manchmal ist stattdessen die Bezirksregierung oder das Landesamt für Ausbildungsförderung zuständig.
    3. Antrag vor Kursbeginn stellen: Das ist der wichtigste Punkt. Rückwirkend gibt es normalerweise nichts. Viele Anträge laufen digital über afbg-digital (die offizielle Antrags-Plattform).
    4. Bescheid abwarten, dann starten: Die Förderung beginnt erst, wenn der Antrag bewilligt ist.

    Häufige Fragen

    Kurz gesagt: Jede:r mit abgeschlossener Erstausbildung kann gefördert werden — bei Erzieher:innen zählt die staatliche Anerkennung. Das gilt egal, wie alt du bist oder wie viel du verdienst. Wichtig ist nur: Die Fortbildung muss als Aufstiegsfortbildung anerkannt sein, zum Beispiel Fachwirt:in Erziehungswesen oder Kitamanagement.

    Kurz gesagt: Bis zu 15.000 € Fortbildungskosten übernimmt der Staat — hälftig als Zuschuss, hälftig als zinsgünstiges Darlehen. Die meisten Erzieher-Fortbildungen kosten aber realistisch nur 2.000 € bis 6.000 €. Deshalb landest du eher bei 1.500 € bis 4.500 € echtem Fördergeld.

    Die genaue Rechnung mit Beispiel findest du oben unter der ehrlichen Rechnung.

    Teilweise. Bestehst du die Prüfung, wird dir die Hälfte des Darlehens erlassen — die andere Hälfte bleibt ein zinsgünstiges Darlehen, das du zurückzahlst. Bei Lenas 4.000-€-Kurs heißt das konkret: 1.000 € werden erlassen, 1.000 € zahlt sie zurück.

    Oft ja — das wissen viele nicht. Hast du vorher schon eine Erstausbildung gemacht, zum Beispiel als Sozialassistent:in oder Kinderpfleger:in, zählt die Fachschulausbildung zur Erzieher:in als Aufstiegsfortbildung. Genau so läuft der klassische Weg über die Fachschule in den meisten Bundesländern — dann ist die Ausbildung förderfähig (AFBG).

    Hast du noch keinen Berufsabschluss, greift stattdessen der Bildungsgutschein — eine Förderung der Arbeitsagentur (§ 81 SGB III). Er finanziert die komplette Ausbildung. Einen Überblick über alle Zuschüsse für die Ausbildung findest du auf unserer Übersichtsseite.

    Machst du die Fortbildung in Vollzeit, bekommst du zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag: 1.019 € im Monat plus 235 € je Kind. Der wird auf dein Einkommen und Vermögen angerechnet, weil währenddessen kein Gehalt fließt.

    Bei der berufsbegleitenden Teilzeit-Variante — dem Regelfall für berufstätige Erzieher:innen — entfällt der Unterhaltsbeitrag, weil dein Gehalt normal weiterläuft. Der Maßnahmekostenzuschuss bleibt in beiden Fällen gleich hoch.

    Ja. Fachwirt-Prüfungen sind grundsätzlich förderfähig (§ 53 BBiG) — dazu zählen Fachwirt:in Erziehungswesen und Fachwirt:in Kitamanagement. Lass dir die Förderfähigkeit deines Kurses trotzdem vorab bestätigen, von deinem Bildungsanbieter oder der zuständigen Stelle.

    Zuständig ist je nach Bundesland und Fortbildung die Kammer (zum Beispiel die IHK) oder die Bezirksregierung bzw. das Landesamt für Ausbildungsförderung. Viele Anträge laufen inzwischen digital über afbg-digital.

    Wichtig: Stell den Antrag vor Kursbeginn. Rückwirkend gibt es normalerweise nichts.

    Das hängt vom Grund ab. Brichst du aus wichtigem Grund ab, etwa wegen Krankheit, bleibt meist nur der bereits genutzte Teil der Förderung bestehen. Für den Rest gibt es dann keine weiteren Zahlungen mehr — aber auch keinen automatischen Nachteil für dich.

    Brichst du ohne wichtigen Grund ab, kann die zuständige Stelle die Förderung stoppen. Auch der Darlehenserlass bei bestandener Prüfung entfällt dann. Sprich im Zweifel vorher mit deinem Amt für Ausbildungsförderung — das ist immer eine Einzelfallprüfung.

    Transparenz-Hinweis

    Dieser Ratgeber ist redaktionell erstellt, Stand Juli 2026, sorgfältig recherchiert mit Quellen wie dem Bundesministerium und Gesetzestexten — und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Wir arbeiten als ungebundene Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 GewO) auf Courtage-Basis. Details findest du in unserer Erstinformation.

    Ob Aufstiegs-BAföG, Bildungsscheck oder beides — der Fördercheck sortiert das für dich

    Erst zeigen wir dir, was dir zusteht. Dann entscheidest du. Kein Termin-Druck, kein Kleingedrucktes.

    Zur Einordnung: Das Aufstiegs-BAföG beantragst du selbst bei deiner Kammer — da verdient niemand mit. Im Gespräch geht's um deine Geld-Hebel daneben: Förderungen & Steuervorteile, Absicherung & Vorsorge.