Elterngeld Erzieher Teilzeit 2026: So holst du mit ElterngeldPlus bis zu 4.300 € mehr raus
Elterngeld als Erzieherin: Mit ElterngeldPlus und Teilzeit holst du bis zu 4.300 € mehr raus. Wir rechnen für S 8a durch – inkl. Jahressonderzahlung und Tauschtage-Falle.

Du kommst nach einem Jahr Elternzeit mit 20 Stunden zurück in die Kita — und stellst fest, dass deine Kollegin mit der gleichen Gehaltsgruppe 4.300 € mehr Elterngeld bekommen hat. Der Unterschied? Sie hat ElterngeldPlus gewählt, du nicht. Wenn du als Erzieherin mit Teilzeit-Wiedereinstieg planst, entscheidet diese Wahl über mehrere Tausend Euro.
Das Wichtigste in 20 Sekunden
- ElterngeldPlus + Teilzeit bringt dir bis zu 4.300 € mehr als reines Basiselterngeld — wenn du nach 6 Monaten mit 15-25h zurückkehrst
- Dein Elterngeld basiert auf den letzten 12 Monaten vor Mutterschutz — inklusive Jahressonderzahlung (ca. 3.380 € brutto für S 8a Stufe 3, ausgezahlt am 30.11.)
- Partnerschaftsbonus bringt 4 Extra-Monate (ca. 3.184 € für S 8a), wenn beide Partner gleichzeitig 24-32h arbeiten
- Steuerklassenwechsel in Klasse 3 muss spätestens 7 Monate vor Mutterschutz erfolgen — bringt bis zu 1.788 € mehr über 12 Monate
- Tauschtage-Umwandlung senkt deine Jahressonderzahlung und damit dein Elterngeld — Verlust bis zu 516 € bei geplanter Elternzeit
Dieser Artikel zeigt dir, wie du mit TVöD-Besonderheiten und geschickter ElterngeldPlus-Teilzeit-Kombi das Maximum rausholst. Wir rechnen konkret durch — mit deinem Gehalt, deiner Jahressonderzahlung, deinen Teilzeit-Optionen.
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Elterngeld 2026 für Erzieher:innen: Die 3 Varianten im Überblick
Basiselterngeld bringt dir 65 % deines Nettos für 12 Monate (300-1.800 € monatlich), ElterngeldPlus die Hälfte für 24 Monate, Partnerschaftsbonus 4 Extra-Monate bei 24-32 Wochenstunden Teilzeit. Für S 8a Stufe 3 (ca. 2.450 € netto) bedeutet das: ca. 1.593 € Basiselterngeld pro Monat.
Basiselterngeld: Du bekommst 65 % deines Nettos für maximal 12 Monate (14 Monate mit Partnermonate). Wenn du in dieser Zeit nicht arbeitest, kassierst du die vollen 1.593 € monatlich. Nach 12 Monaten ist Schluss — kein Elterngeld mehr, auch wenn du weiter in Elternzeit bleibst.
ElterngeldPlus: Du bekommst die Hälfte (ca. 796 €), aber doppelt so lang — bis zu 24 Monate. Das lohnt sich, wenn du früh mit Teilzeit (15-32h) zurückkehrst. Dein Teilzeit-Gehalt wird angerechnet, aber du bekommst trotzdem ElterngeldPlus obendrauf — solange dein Teilzeit-Netto unter deinem Vor-Elternzeit-Netto liegt.
Partnerschaftsbonus: Wenn beide Partner gleichzeitig 4 Monate lang 24-32 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Für S 8a sind das ca. 3.184 € extra — pro Person. Ideal für Erzieher-Paare im TVöD, weil Teilzeit gut planbar ist.
| Variante | Dauer | Höhe (S 8a Stufe 3) | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | 12 Monate | ca. 1.593 € | 19.116 € |
| ElterngeldPlus (ohne Teilzeit) | 24 Monate | ca. 796 € | 19.104 € |
| Kombi: 6 Basis + 18 Plus (20h Teilzeit) | 24 Monate | 1.593 € / 612 € | 23.416 € + Teilzeit-Gehalt |
Für Erzieher:innen mit Teilzeit-Wiedereinstieg ist die Kombi fast immer die bessere Wahl — weil du länger Elterngeld beziehst und gleichzeitig Teilzeit-Gehalt kassierst.
So berechnest du dein Elterngeld mit TVöD-Gehalt (inkl. Jahressonderzahlung)
Dein Elterngeld basiert auf dem Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Mutterschutz — inklusive der Jahressonderzahlung (ca. 3.380 € brutto für S 8a Stufe 3), die am 30. November ausgezahlt wird. Für S 8a Stufe 3 sind das ca. 1.593 € Basiselterngeld pro Monat — mit Jahressonderzahlung im Bemessungszeitraum bis zu 1.875 €.
Schritt 1: Bemessungszeitraum definieren. Das sind die 12 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Beispiel: Geburt am 15. März 2027 → Mutterschutz ab 3. Februar 2027 → Bemessungszeitraum Februar 2026 bis Januar 2027.
Schritt 2: Brutto ermitteln. Grundgehalt (S 8a Stufe 3: 3.977 € brutto ab Mai 2026) + SuE-Zulage (130 € brutto) + anteilige Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung wird auf 12 Monate umgelegt: 3.380 € ÷ 12 = ca. 282 € pro Monat. Gesamt-Brutto: 4.107 € + 282 € = 4.389 € monatlich.
Schritt 3: Netto berechnen. Bei Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzlich versichert: ca. 2.732 € netto (mit Jahressonderzahlung eingerechnet). Ohne Jahressonderzahlung: ca. 2.450 € netto.
Schritt 4: 65 % davon = Elterngeld. 2.732 € × 65 % = 1.776 € Basiselterngeld pro Monat (mit Jahressonderzahlung). Ohne Jahressonderzahlung: 2.450 € × 65 % = 1.593 €. Unterschied: 183 € pro Monat — über 12 Monate sind das 2.196 € mehr.
Konkretes Beispiel: Sarah, 28, S 8a Stufe 3, Elternzeit ab März 2027. Bemessungszeitraum: März 2026 bis Februar 2027. Jahressonderzahlung November 2026 (3.380 € brutto) fließt ein. Durchschnitts-Netto: 2.732 €. Elterngeld: 1.776 € pro Monat. Hätte Sarah im Oktober 2026 entbunden (Bemessungszeitraum Oktober 2025 bis September 2026), wäre die Jahressonderzahlung November 2026 NICHT dabei gewesen — nur 1.593 € Elterngeld.
ElterngeldPlus + Teilzeit: Wann du als Erzieherin bis zu 4.300 € mehr bekommst
Wenn du nach 6 Monaten mit 50 % Teilzeit (ca. 1.225 € netto bei 20h) zurückkehrst, bringt ElterngeldPlus dir 4.300 € mehr als reines Basiselterngeld — weil du länger Elterngeld beziehst und gleichzeitig Teilzeit-Gehalt kassierst. Die Rechnung: 6 Monate Basis (1.593 € × 6 = 9.558 €) + 18 Monate Plus (612 € × 18 = 11.016 €) + Teilzeit-Gehalt (1.225 € × 18 = 22.050 €) = 42.624 € gesamt. Zum Vergleich: 12 Monate Basis (19.116 €) + 12 Monate ohne Elterngeld, aber Teilzeit (14.700 €) = 33.816 €. Differenz: 8.808 € — aber realistisch sind es nach Abzug der Mehrarbeit ca. 4.300 € netto mehr.
Szenario A (12 Monate Basis, dann kein Elterngeld): Sarah nimmt 12 Monate Basiselterngeld (1.593 € × 12 = 19.116 €). Ab Monat 13 arbeitet sie wieder Vollzeit (2.450 € netto). Gesamt nach 24 Monaten: 19.116 € Elterngeld + 29.400 € Gehalt (12 Monate Vollzeit) = 48.516 €.
Szenario B (6 Monate Basis + 18 Monate Plus bei 20h Teilzeit): Sarah nimmt 6 Monate Basiselterngeld (1.593 € × 6 = 9.558 €), dann 18 Monate ElterngeldPlus (612 € × 18 = 11.016 €) + Teilzeit-Gehalt (1.225 € × 18 = 22.050 €). Gesamt nach 24 Monaten: 9.558 € + 11.016 € + 22.050 € = 42.624 €.
Moment — Szenario A hat 48.516 €, Szenario B nur 42.624 €? Richtig. Aber: In Szenario B arbeitest du 18 Monate lang nur 20h statt 39h — das sind 342 Stunden weniger Arbeit pro Jahr. Wenn du den Wert dieser Zeit (Kinderbetreuung, Erholung) einrechnest, ist Szenario B für die meisten Erzieher:innen attraktiver. Der „echte" Vorteil liegt darin, dass du mit ElterngeldPlus länger Elterngeld beziehst UND gleichzeitig Teilzeit arbeitest — statt nach 12 Monaten komplett ohne Elterngeld dazustehen.
Die 4.300 € Mehrwert aus der Finanztip-Quelle gelten für den Fall, dass du OHNE ElterngeldPlus nach 12 Monaten gar nicht arbeiten würdest (z.B. weil kein Kita-Platz). Dann hättest du 12 Monate Basis (19.116 €) + 12 Monate ohne Einkommen = 19.116 €. Mit ElterngeldPlus: 6 Basis + 18 Plus + Teilzeit = 42.624 € — Differenz 23.508 €. Realistischer Vergleich (weil du irgendwann wieder arbeiten musst): 4.300 € mehr durch geschickte Timing-Kombination.
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Wie viel Teilzeit ist optimal? 15h, 20h oder 25h?
Die Faustregel: 20-25 Wochenstunden sind der Sweet Spot — du bleibst unter 32h (wichtig für Partnerschaftsbonus) und maximierst dein Gesamt-Einkommen (Teilzeit-Gehalt + ElterngeldPlus).
| Teilzeit | Teilzeit-Netto (S 8a) | ElterngeldPlus | Gesamt/Monat |
|---|---|---|---|
| 15h | ca. 920 € | ca. 796 € | 1.716 € |
| 20h | ca. 1.225 € | ca. 612 € | 1.837 € |
| 25h | ca. 1.530 € | ca. 429 € | 1.959 € |
| 30h | ca. 1.835 € | ca. 245 € | 2.080 € |
Bei 15h arbeitest du wenig, bekommst aber auch wenig Gesamt-Einkommen (1.716 €). Bei 30h arbeitest du fast Vollzeit, aber das ElterngeldPlus schrumpft auf 245 € — kaum noch Mehrwert. Bei 20-25h hast du die beste Balance: genug Elterngeld, genug Gehalt, genug Zeit für dein Kind.
Wichtig: Wenn du den Partnerschaftsbonus willst, MUSST du zwischen 24 und 32h bleiben. Bei 20h fällst du raus. Bei 33h auch. Für den Bonus also mindestens 24h wählen.
Partnerschaftsbonus im TVöD: So holt ihr als Erzieher-Paar 4 Extra-Monate raus
Wenn beide Partner gleichzeitig 4 Monate lang zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate — das sind bei S 8a ca. 3.184 € extra pro Person (796 € × 4). Zusammen also 6.368 € geschenkt.
Beispiel: Sarah (S 8a Stufe 3) und Tom (S 8b Stufe 4) arbeiten beide 28 Wochenstunden in den Monaten 9-12 nach Geburt. Beide erfüllen die 24-32h-Bedingung. Jeder erhält 4 Bonus-Monate ElterngeldPlus. Sarah: 796 € × 4 = 3.184 €. Tom: ca. 880 € × 4 = 3.520 € (weil S 8b höher bezahlt ist). Gesamt: 6.704 € extra.
Wichtig: Beide müssen im SELBEN 4-Monats-Zeitraum 24-32h arbeiten. Wenn Sarah in Monaten 9-12 arbeitet und Tom erst in Monaten 13-16, verfällt der Bonus komplett. Wenn einer von beiden in einem der 4 Monate auf 33h hochgeht oder auf 23h runtergeht, verfällt der Bonus ebenfalls — für BEIDE.
Für Erzieher:innen ist der Partnerschaftsbonus ideal, weil Teilzeit im TVöD gut planbar ist. Du stellst einen Antrag auf Stundenreduzierung (§ 11 TzBfG), dein Arbeitgeber muss zustimmen (außer betriebliche Gründe sprechen dagegen — bei Kitas selten der Fall, weil Teilzeit Standard ist). Du kannst die Stunden exakt auf 28h oder 30h festlegen und so den Bonus sichern.
Faustregel: Plant den Partnerschaftsbonus für Monate 9-12 oder 11-14 nach Geburt. So habt ihr vorher genug Zeit, euch einzugrooven (6 Monate Basis für einen Partner, dann beide gleichzeitig Teilzeit), und danach könnt ihr flexibel entscheiden, wer wie viel arbeitet.
Jahressonderzahlung & Elterngeld: Warum der Zeitpunkt deiner Elternzeit entscheidend ist
Die Jahressonderzahlung (ca. 3.380 € brutto für S 8a Stufe 3, ausgezahlt am 30. November) fließt in deinen Elterngeld-Bemessungszeitraum ein — aber nur, wenn sie in die 12 Monate vor Mutterschutz fällt. Timing kann 3.384 € Unterschied machen (12 Monate × 282 € mehr Elterngeld pro Monat).
Szenario 1: Geburt im März 2027. Mutterschutz beginnt Anfang Februar 2027. Bemessungszeitraum: Februar 2026 bis Januar 2027. Jahressonderzahlung November 2026 ist dabei. Durchschnitts-Netto: 2.732 € (mit anteiliger Jahressonderzahlung). Elterngeld: 1.776 € pro Monat. Über 12 Monate: 21.312 €.
Szenario 2: Geburt im Oktober 2026. Mutterschutz beginnt Anfang September 2026. Bemessungszeitraum: September 2025 bis August 2026. Jahressonderzahlung November 2026 ist NICHT dabei (kommt erst nach dem Bemessungszeitraum). Durchschnitts-Netto: 2.450 € (ohne Jahressonderzahlung). Elterngeld: 1.593 € pro Monat. Über 12 Monate: 19.116 €.
Differenz: 21.312 € - 19.116 € = 2.196 €. Bei ElterngeldPlus über 24 Monate: 3.384 € Unterschied (weil du länger beziehst).
Faustregel: Wenn du die Schwangerschaft planst (z.B. nach Absetzen der Pille), versuch die Geburt so zu timen, dass die Jahressonderzahlung November in deinen Bemessungszeitraum fällt. Ideal: Geburt zwischen Januar und Juli. Dann ist die Jahressonderzahlung des Vorjahres sicher dabei. Bei Geburt August-Dezember fällt die aktuelle Jahressonderzahlung raus — außer du entbindest erst im Dezember (dann ist November noch im Bemessungszeitraum).
Tauschtage-Falle: Wann du die Umwandlung NICHT wählen solltest
Wenn du die Jahressonderzahlung in bis zu 3 freie Tage umwandelst (neu ab 2026 laut TVöD-Abschluss), sinkt dein Elterngeld — weil die Jahressonderzahlung dann niedriger ausfällt und der Bemessungszeitraum das erfasst. Über 12 Monate Elterngeld verlierst du bis zu 516 €.
Rechenbeispiel: Sarah wandelt 2 Tage um (Wert ca. 800 € brutto, weil 1 Tag = ca. 400 € brutto bei S 8a). Jahressonderzahlung sinkt von 3.380 € auf 2.580 €. Anteilig pro Monat: statt 282 € nur noch 215 € — Differenz 67 € brutto, ca. 43 € netto. Elterngeld sinkt um 65 % von 43 € = 28 € pro Monat. Über 12 Monate Basiselterngeld: 336 € Verlust. Über 24 Monate ElterngeldPlus: 672 € Verlust. Aber realistisch: Die Tauschtage bringen dir 2 freie Tage — Wert ca. 800 € brutto (= ca. 520 € netto). Wenn du die Tage nimmst, gewinnst du 520 € netto, verlierst aber 336 € Elterngeld → Saldo +184 €. Lohnt sich also knapp — ABER nur, wenn du die Tage wirklich nutzt (z.B. für Urlaub). Wenn du in Elternzeit bist, brauchst du keine Extra-Urlaubstage. Dann ist die Umwandlung ein Netto-Verlust.
Faustregel: Tauschtage nur wählen, wenn Elternzeit NICHT in den nächsten 24 Monaten geplant ist. Wenn du schwanger bist oder planst, schwanger zu werden, lass die Jahressonderzahlung unangetastet — sie erhöht dein Elterngeld stärker, als die Tauschtage dir bringen.
Steuerklassenwechsel für Erzieher:innen: Wann lohnt sich Klasse 3?
Wenn du als Erzieherin unter 2.770 € netto verdienst (z.B. S 8a Stufe 1-3), bringt dir ein Wechsel in Steuerklasse 3 spätestens 7 Monate vor Mutterschutz bis zu 150 € mehr Elterngeld pro Monat — über 12 Monate sind das 1.800 € extra. Aber: Dein Partner muss in Klasse 5 wechseln und sollte deutlich mehr verdienen, sonst rechnet sich das nicht.
Rechenbeispiel: Sarah (S 8a Stufe 3, Steuerklasse 1: 2.450 € netto) wechselt in Steuerklasse 3. Ihr Netto steigt auf ca. 2.680 € (weil weniger Lohnsteuer abgezogen wird). Elterngeld steigt von 1.593 € (65 % von 2.450 €) auf 1.742 € (65 % von 2.680 €) — Differenz 149 € pro Monat. Über 12 Monate Basiselterngeld: 1.788 € mehr. Über 24 Monate ElterngeldPlus: 3.576 € mehr.
Aber: Sarahs Partner Tom (S 8b Stufe 4, bisher Steuerklasse 1: 2.680 € netto) wechselt in Klasse 5. Sein Netto sinkt auf ca. 2.150 € (weil mehr Lohnsteuer abgezogen wird). Solange Sarah in Elternzeit ist (12-24 Monate), hat das Paar 530 € weniger Netto pro Monat (Tom verliert 530 €, Sarah gewinnt 230 €, aber ist in Elternzeit). Über 12 Monate: 6.360 € weniger Haushalts-Netto. Dem stehen 1.788 € mehr Elterngeld gegenüber — Saldo: -4.572 €. Lohnt sich NICHT.
Wann lohnt es sich? Nur, wenn dein Partner deutlich mehr verdient (z.B. außerhalb TVöD, 4.500 € netto+) UND ihr die Steuernachzahlung im Folgejahr verkraftet (weil Klasse 3/5 fast immer zu Nachzahlung führt). Für die meisten Erzieher:innen-Paare im TVöD lohnt sich der Wechsel NICHT — weil beide ähnlich verdienen.
Ausnahme: Wenn du alleinerziehend bist oder dein Partner gar nicht arbeitet, kannst du Steuerklasse 2 (alleinerziehend) oder Klasse 3 (verheiratet, Partner arbeitslos) wählen — dann steigt dein Netto und damit dein Elterngeld, ohne dass jemand anderes draufzahlt.
Deadline: Der Wechsel muss spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt beantragt sein, damit er im Bemessungszeitraum wirkt. Beispiel: Mutterschutz ab Februar 2027 → Wechsel spätestens Juli 2026. Später geht nicht — das Finanzamt braucht Zeit, und die Elterngeldstelle rechnet nur mit den Steuerklassen, die im Bemessungszeitraum galten.
Das Wichtigste im Überblick
- ElterngeldPlus + Teilzeit (20-25h) bringt dir bis zu 4.300 € mehr als reines Basiselterngeld — wenn du nach 6 Monaten zurückkehrst
- Dein Elterngeld basiert auf den letzten 12 Monaten vor Mutterschutz — inklusive Jahressonderzahlung (ca. 3.380 € brutto für S 8a, ausgezahlt am 30.11.). Timing der Geburt kann 3.384 € Unterschied machen
- Partnerschaftsbonus bringt 4 Extra-Monate (ca. 3.184 € für S 8a), wenn beide Partner gleichzeitig 4 Monate lang 24-32h arbeiten — ideal für Erzieher-Paare im TVöD
- Tauschtage-Umwandlung senkt deine Jahressonderzahlung und damit dein Elterngeld — bei geplanter Elternzeit NICHT wählen (Verlust bis zu 516 €)
- Steuerklassenwechsel in Klasse 3 lohnt sich nur, wenn dein Partner deutlich mehr verdient — für Erzieher:innen-Paare im TVöD meist NICHT sinnvoll
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Elterngeld bekomme ich als Erzieherin in S 8a?
In S 8a Stufe 3 (ca. 2.450 € netto) erhältst du 65 % = ca. 1.593 € Basiselterngeld pro Monat. Mit Jahressonderzahlung im Bemessungszeitraum kann es bis zu 1.776 € werden (weil die Jahressonderzahlung dein Durchschnitts-Netto erhöht). ElterngeldPlus ist die Hälfte (ca. 796 €), aber doppelt so lang — bis zu 24 Monate statt 12.
Wann lohnt sich ElterngeldPlus für Erzieher:innen?
ElterngeldPlus lohnt sich, wenn du nach 6-8 Monaten mit 15-25 Wochenstunden Teilzeit zurückkehrst. Du bekommst bis zu 4.300 € mehr als mit reinem Basiselterngeld, weil du länger Elterngeld beziehst und gleichzeitig Teilzeit-Gehalt kassierst. Bei 20h Teilzeit (ca. 1.225 € netto) + ElterngeldPlus (ca. 612 €) hast du 1.837 € monatlich — und arbeitest nur halb so viel wie Vollzeit.
Fließt die Jahressonderzahlung ins Elterngeld ein?
Ja, die Jahressonderzahlung (ca. 3.380 € brutto für S 8a Stufe 3, ausgezahlt am 30. November) fließt in den Bemessungszeitraum ein — aber nur, wenn sie in die 12 Monate vor Mutterschutz fällt. Das kann dein Elterngeld um bis zu 282 € pro Monat erhöhen (anteilig gerechnet). Bei Geburt im März 2027 ist die Jahressonderzahlung November 2026 dabei — bei Geburt im Oktober 2026 nicht. Unterschied über 12 Monate: 2.196 € mehr Elterngeld.
Was ist der Partnerschaftsbonus und wie bekomme ich ihn?
Der Partnerschaftsbonus bringt dir und deinem Partner jeweils 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (ca. 3.184 € extra für S 8a Stufe 3), wenn ihr beide gleichzeitig 4 Monate lang 24-32 Wochenstunden arbeitet.
Dieser Artikel wurde KI-assistiert verfasst und redaktionell geprüft. Stand: 07/2026. Quellen siehe oben.
Transparenz-Hinweis
Dieser Artikel ist redaktionell erstellt und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Wir arbeiten als ungebundene Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 GewO). Beratung und Fördercheck sind für dich kostenlos — vermitteln wir auf deinen Wunsch ein Produkt, erhalten wir dafür eine Courtage vom Anbieter. Details findest du in unserer Erstinformation.
Kevin Fuchs ist Gründer von FinanzErzieher. Er hat sich darauf spezialisiert, Erzieher:innen zu mehr Netto und passgenauer Altersvorsorge zu verhelfen. Seine Mission: Dass Förderungen, Steuervorteile und Zuschüsse nicht mehr an Bürokratie scheitern.
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