Aufstiegs-BAföG für Erzieher: Bis zu 963 € monatlich für deine Weiterbildung sichern (2024)
Du willst dich als Erzieher:in weiterbilden, aber die Kosten schrecken dich ab? Das Aufstiegs-BAföG zahlt bis zu 963 € monatlich – und die Hälfte musst du nie zurückzahlen.

Du arbeitest Vollzeit in der Kita, überlegst schon lange, dich zur Kita-Leitung oder Fachwirtin für Erziehungswesen weiterzubilden — aber die Kosten schrecken dich ab? Hier die gute Nachricht: Der Staat zahlt dir bis zu 963 € monatlich während deiner Weiterbildung, plus die Hälfte der Lehrgangskosten geschenkt.
Das Wichtigste in 20 Sekunden
- Bis zu 963 € monatlich bei Vollzeit-Weiterbildung (892 € Grundbetrag + Zuschläge), davon 50 % Zuschuss
- 50 % der Lehrgangskosten (max. 15.000 €) geschenkt — bei 4.500 € Kursgebühr sind das 2.250 € Zuschuss
- Rechtsanspruch ohne Altersgrenze — auch mit 40 oder 50 Jahren förderfähig
- 50 % Darlehenserlass bei bestandener Prüfung, 100 % bei Existenzgründung in 3 Jahren
- Über 700 Fortbildungen gefördert: Fachwirt:in, Heilpädagog:in, Kita-Leitung, Betriebswirt:in
In diesem Artikel erfährst du, wie du als Erzieherin oder Erzieher bis zu 15.000 € Förderung für deine Weiterbildung sicherst, welche Fortbildungen konkret gefördert werden und wie du den Antrag Schritt für Schritt stellst. Wir rechnen dir vor, woher die 963 € kommen, erklären den Unterschied zwischen Vollzeit und Teilzeit und zeigen dir, welche Fehler du vermeiden solltest.
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Was ist das Aufstiegs-BAföG für Erzieher:innen?
Das Aufstiegs-BAföG ist ein staatliches Förderprogramm mit Rechtsanspruch — über 700 Fortbildungsabschlüsse werden gefördert, darunter Fachwirt:in für Erziehungswesen, Heilpädagog:in und Kita-Leitung. Erzieher:innen sind nach Meister:innen die zweitgrößte Gruppe unter den Geförderten.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen: einem Zuschuss, den du nie zurückzahlen musst, und einem zinsgünstigen KfW-Darlehen. Die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungskosten (maximal 15.000 €) bekommst du geschenkt, für die andere Hälfte kannst du das Darlehen beantragen. Das Aufstiegs-BAföG ist altersunabhängig — auch wenn du mit 40 oder 50 Jahren als Quereinsteiger:in in den Erzieher-Beruf gekommen bist, kannst du gefördert werden. Keine Ermessensentscheidung, kein Losverfahren — wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Förderung garantiert.
Bis zu 963 € monatlich: So setzt sich deine Förderung zusammen
Bei Vollzeit-Weiterbildung bekommst du bis zu 963 € monatlich — dieser Betrag setzt sich aus dem Grundbetrag von 892 € plus Zuschlägen für Familie und Kinder zusammen. Davon sind 50 % Zuschuss (geschenkt), 50 % als zinsgünstiges Darlehen abrufbar.
Konkrete Rechnung: Bist du alleinstehend mit einem Kind, bekommst du 892 € Grundbetrag + 235 € Kinderzuschlag + 150 € Kinderbetreuungszuschlag = 1.277 € monatlich. Davon sind 638,50 € Zuschuss. Bist du verheiratet mit einem Kind, kommen 235 € Partnerzuschlag dazu: 892 € + 235 € + 235 € = 1.362 € monatlich. Die 963 € aus dem Titel sind ein realistischer Mittelwert für eine alleinstehende Erzieherin mit einem Kind, bei der der Unterhaltsbeitrag teilweise einkommensabhängig gekürzt wird.
Zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag werden die Lehrgangskosten gefördert: 50 % der Gebühren für Lehrgang und Prüfung (maximal 15.000 €) sind ein Zuschuss. Bei einem typischen Fachwirt-Lehrgang mit 4.500 € Kosten bekommst du also 2.250 € geschenkt. Die restlichen 2.250 € kannst du als KfW-Darlehen aufnehmen — oder aus eigener Tasche zahlen und als selbst getragene Fortbildungskosten absetzen.
Wichtig: Der Unterhaltsbeitrag ist einkommens- und vermögensabhängig. Wenn du oder dein Partner während der Weiterbildung noch Einkommen habt, wird der Betrag anteilig gekürzt. Die Lehrgangskosten-Förderung bekommst du dagegen unabhängig von deinem Einkommen — immer 50 % Zuschuss.
| Situation | Grundbetrag | Zuschläge | Gesamt/Monat | Davon Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Alleinstehend, keine Kinder | 892 € | — | 892 € | 446 € |
| Alleinstehend, 1 Kind | 892 € | 235 € + 150 € | 1.277 € | 638,50 € |
| Verheiratet, 1 Kind | 892 € | 235 € + 235 € | 1.362 € | 681 € |
| Verheiratet, 2 Kinder | 892 € | 235 € + 470 € | 1.597 € | 798,50 € |
Beispiel: Nina, 29, arbeitet seit 6 Jahren als Erzieherin in S8a Stufe 4 und verdient rund 3.400 € brutto. Sie möchte sich zur Kita-Leitung weiterbilden, Vollzeit, 18 Monate. Nina ist alleinstehend, hat ein Kind (4 Jahre). Sie kündigt ihren Job für die Weiterbildung. Ihr Aufstiegs-BAföG: 892 € Grundbetrag + 235 € Kinderzuschlag + 150 € Kinderbetreuung = 1.277 € monatlich. Davon sind 638,50 € Zuschuss. Zusätzlich: Lehrgangskosten 5.200 € → 2.600 € Zuschuss, 2.600 € Darlehen. Über 18 Monate spart Nina rund 11.500 € Zuschuss (Unterhalt) + 2.600 € (Lehrgang) = 14.100 € geschenkt.
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Welche Weiterbildungen werden für Erzieher:innen gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten — darunter Fachwirt:in für Erziehungswesen (18-24 Monate Vollzeit), Heilpädagog:in (2 Jahre Vollzeit), Betriebswirt:in für Sozialwesen und Fachkraft für Kita-Leitung. Die Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden (Vollzeit) oder 200 Unterrichtsstunden (Teilzeit) umfassen.
Für Erzieher:innen sind das vor allem:
- Fachwirt:in für Erziehungswesen — klassischer Aufstieg, bereitet auf Leitungsfunktionen vor, Dauer ca. 18-24 Monate Vollzeit oder 2-3 Jahre Teilzeit.
- Betriebswirt:in für Sozialwesen — kaufmännische Weiterbildung, ideal für Träger-Management oder Verwaltung.
- Fachkraft für Kita-Leitung — spezialisierte Weiterbildung für Leitungsaufgaben, oft als Teilzeit-Lehrgang neben dem Job.
- Heilpädagog:in — Arbeit mit Kindern mit besonderem Förderbedarf, Vollzeit ca. 2 Jahre, Teilzeit bis 4 Jahre.
- Motopäd:in — Bewegungs- und Wahrnehmungsförderung, oft als berufsbegleitende Weiterbildung.
- Inklusions-/Integrationspädagog:in — Schwerpunkt auf inklusiver Arbeit in Kitas und Schulen.
Typische Anbieter sind z.B. Paritätische Akademien, Diakonie-Kollegs, IHK-Bildungszentren oder private Fachschulen wie Käthe-Kollwitz-Schulen. Die meisten Fachschulen und Akademien wissen, ob ihre Lehrgänge AFBG-förderfähig sind — frag einfach nach.
Auch wenn du bereits einen Bachelor-Abschluss hast, kannst du Aufstiegs-BAföG für eine Erzieher-Weiterbildung bekommen — seit 2016 ist das möglich. Wichtig ist nur, dass die Fortbildung über dem Niveau deiner Erstausbildung liegt. Eine zweite oder dritte Fortbildung auf unterschiedlichen Stufen wird ebenfalls gefördert, solange sie aufeinander aufbauen.
Vollzeit oder Teilzeit: Welche Weiterbildungsform passt zu dir?
Vollzeit bedeutet: bis zu 892 € Grundbetrag plus Zuschläge monatlich, fertig in 12-24 Monaten — aber du kündigst deinen Job. Teilzeit bedeutet: kein Unterhaltsbeitrag, aber du behältst dein Gehalt und bekommst trotzdem 50 % der Lehrgangskosten geschenkt.
Vollzeit (mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche, Dauer maximal 3 Jahre): Du kündigst deinen Job oder nimmst unbezahlten Urlaub, konzentrierst dich voll auf die Weiterbildung. Vorteil: Du bekommst den Unterhaltsbeitrag (bis zu 892 € Grundbetrag plus Zuschläge), bist schneller fertig. Nachteil: Kein Gehalt, du lebst vom Unterhaltsbeitrag und eventuell Ersparnissen. Vollzeit lohnt sich besonders, wenn du Familie hast (Kinder, Partner) — die Zuschläge machen den Unterhaltsbeitrag deutlich attraktiver. Beispiel: Alleinerziehende mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.512 € monatlich (892 € + 2 × 235 € + 150 €), davon 756 € als Zuschuss.
Teilzeit (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat, Dauer maximal 4 Jahre): Du arbeitest weiter (mindestens 15 Stunden pro Woche), machst die Weiterbildung nebenbei — abends, am Wochenende, als Blockunterricht. Vorteil: Dein Gehalt läuft weiter, finanzielle Sicherheit bleibt. Nachteil: Kein Unterhaltsbeitrag, die Weiterbildung dauert länger (2-4 Jahre). Die Lehrgangskosten werden aber genauso gefördert wie bei Vollzeit: 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen.
Entscheidungshilfe: Bist du alleinstehend ohne Kinder und verdienst gut? Dann ist Teilzeit oft die bessere Wahl — du behältst dein Gehalt und bekommst trotzdem die Hälfte der Lehrgangskosten geschenkt. Hast du Familie, Kinder oder einen Partner mit geringem Einkommen? Dann rechnet sich Vollzeit meist mehr, weil die Zuschläge den Unterhaltsbeitrag deutlich erhöhen.
Voraussetzungen: Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?
Du brauchst eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufspraxis in einem einschlägigen Bereich — wenn du bereits als Erzieherin arbeitest, ist diese Voraussetzung erfüllt. Es gibt keine Altersgrenze, auch Bachelor-Absolvent:innen können gefördert werden.
Die Hürden sind niedrig. Du brauchst:
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufspraxis in einem einschlägigen Bereich.
- Fortbildung über dem Niveau deiner Erstausbildung — die Weiterbildung muss dich höher qualifizieren als deine bisherige Ausbildung. Fachwirt:in, Heilpädagog:in oder Betriebswirt:in liegen alle über dem Erzieher-Abschluss.
- Förderfähige Weiterbildung — mindestens 400 Unterrichtsstunden (Vollzeit) oder 200 Unterrichtsstunden (Teilzeit Stufe 1). Die Bildungseinrichtung muss bestätigen, dass der Lehrgang AFBG-förderfähig ist.
Seit 2016 können auch Bachelor-Absolvent:innen Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn sie eine berufliche Fortbildung machen. Du kannst also z.B. mit einem Bachelor in Sozialpädagogik eine Weiterbildung zur Kita-Leitung machen und gefördert werden. Auch Zweit- und Drittfortbildungen auf unterschiedlichen Stufen sind möglich — du kannst dich also mehrfach weiterbilden und jedes Mal Aufstiegs-BAföG bekommen, solange die Fortbildungen aufeinander aufbauen.
Wichtig: Es gibt keine Altersgrenze. Ob du 25 oder 55 bist — solange du die fachlichen Voraussetzungen erfüllst, bekommst du die Förderung. Auch dein Einkommen oder Vermögen spielt bei den Lehrgangskosten keine Rolle — die 50 % Zuschuss bekommst du immer. Nur beim Unterhaltsbeitrag (Vollzeit) wird dein Einkommen und das deines Partners angerechnet.
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Schritt für Schritt: So beantragst du dein Aufstiegs-BAföG
Der Antrag dauert ca. 30-60 Minuten und läuft über das Amt für Ausbildungsförderung deines Wohnortes (nicht des Schulortes). Stelle den Antrag vor Beginn der Weiterbildung oder spätestens bis zum Ende des 2. Bewilligungszeitraums (meist 6 Monate) — rückwirkende Förderung gibt es nicht.
1. Förderfähige Weiterbildung auswählen und anmelden
Such dir eine Weiterbildung aus (Fachwirt:in, Heilpädagog:in etc.) und melde dich bei einem Anbieter an. Die meisten Fachschulen und Akademien wissen, ob ihr Lehrgang AFBG-förderfähig ist — frag explizit nach. Du brauchst später eine Bestätigung der Bildungseinrichtung für deinen Antrag (Formblatt B).
2. Antragsformulare herunterladen
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung deines Wohnort-Bundeslandes, nicht deines Schulortes. Auf der BMBF-Website findest du den Ämterfinder. Lade die Formblätter herunter: Formblatt A (Antrag auf Förderung), Formblatt B (Bescheinigung der Bildungsstätte), ggf. Formblatt C (Einkommenserklärung) und D (Vermögenserklärung).
3. Unterlagen zusammenstellen
Du brauchst: Nachweis über deine abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis), Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Gehaltsabrechnungen), bei Vollzeit: Mietvertrag oder Wohnbescheinigung, Kindergeld-Bescheinigung (falls Kinder), Heiratsurkunde (falls verheiratet). Kopiere alles, behalte die Originale.
4. Antrag stellen — frühzeitig!
Stelle den Antrag vor Beginn der Weiterbildung oder spätestens bis zum Ende des 2. Bewilligungszeitraums (meist nach 6 Monaten). Rückwirkende Förderung gibt es nicht. Schick den Antrag per Post an dein zuständiges Amt oder gib ihn persönlich ab. Lass dir den Eingang schriftlich bestätigen (Eingangs-Stempel oder Empfangsbestätigung).
5. Bearbeitungsdauer abwarten
Das Amt braucht in der Regel 4-8 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen geht's schneller. Fehlt etwas, fordert das Amt nach — antworte zügig, sonst verzögert sich alles. Du bekommst einen Bewilligungsbescheid, in dem steht, wie viel Zuschuss und wie viel Darlehen du bekommst.
6. KfW-Darlehen separat beantragen
Der Zuschuss wird direkt vom Amt ausgezahlt. Das Darlehen musst du separat bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Das Amt schickt dir dafür Unterlagen mit. Du kannst das Darlehen komplett, teilweise oder gar nicht abrufen — je nachdem, wie viel Eigenkapital du hast. Tipp: Ruf nur ab, was du wirklich brauchst. Jeder Euro, den du nicht als Darlehen nimmst, musst du später nicht zurückzahlen.
Praxis-Tipp: Vereinbare vor der Antragstellung einen Beratungstermin beim Amt für Ausbildungsförderung. Die Sachbearbeiter:innen kennen die typischen Stolpersteine und helfen dir, den Antrag korrekt auszufüllen. Das spart dir Zeit und Nerven.
Das KfW-Darlehen: Rückzahlung, Zinsen und Erlassmöglichkeiten
50 % der Lehrgangs- und Prüfungskosten (maximal 15.000 €) kannst du als zinsgünstiges KfW-Darlehen aufnehmen — aktueller Zinssatz ca. 0,51 % pro Jahr (Stand April 2026). Bei bestandener Prüfung erlässt dir die KfW die Hälfte des Darlehens, bei Existenzgründung innerhalb von 3 Jahren sogar 100 %.
Transparenz-Hinweis
Dieser Artikel ist redaktionell erstellt und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Wir arbeiten als ungebundene Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 GewO). Beratung und Fördercheck sind für dich kostenlos — vermitteln wir auf deinen Wunsch ein Produkt, erhalten wir dafür eine Courtage vom Anbieter. Details findest du in unserer Erstinformation.
Kevin Fuchs ist Gründer von FinanzErzieher. Er hat sich darauf spezialisiert, Erzieher:innen zu mehr Netto und passgenauer Altersvorsorge zu verhelfen. Seine Mission: Dass Förderungen, Steuervorteile und Zuschüsse nicht mehr an Bürokratie scheitern.