Altersvorsorgedepot 2027: So holst du als Erzieher:in bis zu 840 € Förderung

    Ab 2027 kannst du als Erzieher:in mit dem Altersvorsorgedepot bis zu 840 € Förderung pro Jahr kassieren – plus ETF-Rendite. Wir zeigen dir, wie du VWL, ZVK und Kinderzulage clever kombinierst.

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    Kevin FuchsGründer & Finanzexperte
    Veröffentlicht am 3. Juni 202612 Min. Lesezeit
    Illustration zum Thema Altersvorsorgedepot 2027: So holst du als Erzieher:in bis zu 840 € Förderung — Altersvorsorge

    Du zahlst jeden Monat in die Rentenkasse ein, weißt aber genau: Das wird nicht reichen. Als Erzieher:in in TVöD SuE S8a kommst du auf etwa 3.500 € brutto — nach 40 Jahren Arbeit bleiben dir vielleicht 1.800 € gesetzliche Rente. Die Lücke? Rund 700 € monatlich. Ab 1. Januar 2027 gibt es eine neue Lösung: Das Altersvorsorgedepot bringt dir bis zu 840 € staatliche Förderung pro Jahr — und zwar für einen ETF-Sparplan, den du selbst steuerst.

    Das Wichtigste in 20 Sekunden
    • Start am 1. Januar 2027: Altersvorsorgedepot fördert ETF-Sparpläne mit bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € pro Kind (max. 840 € mit einem Kind).
    • Bei 150 € monatlicher Einzahlung (1.800 € pro Jahr) kassierst du als Erzieher:in die volle Grundzulage von 540 € — Förderquote: 30 %.
    • Kosten entscheiden über Zehntausende: 0,2 % statt 1,5 % über 30 Jahre bedeuten ca. 70.000 € mehr im Depot.
    • Auch in Elternzeit förderberechtigt: Mindestbeitrag 60 € pro Jahr reicht für anteilige Zulage, Kinderzulage läuft voll weiter.
    • Kombination mit VWL (bis 40 € monatlich vom Arbeitgeber) und ZVK (Zusatzversorgung öffentlicher Dienst, ca. 250-350 € Zusatzrente nach 35 Jahren) möglich.

    Dieser Artikel zeigt dir, wie du als Erzieher:in das Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzt, welche Förderung dir zusteht und wie du VWL, ZVK und AV-Depot clever kombinierst. Mit konkreten Rechenbeispielen für TVöD-Gehälter und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung — damit du in 10 Minuten weißt, ob sich das Depot für dich lohnt.

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    Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?

    Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 als Riester-Nachfolger und fördert ETF-Sparpläne mit bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage pro Kind. Der Bundestag hat die Reform Ende März 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

    So funktioniert es: Du zahlst monatlich in einen ETF-Sparplan ein — zum Beispiel einen weltweiten Aktien-ETF wie den MSCI All Countries World. Der Staat legt jedes Jahr Geld oben drauf: 50 % auf die ersten 360 € Einzahlung (max. 180 € Förderung), plus 25 % auf weitere Einzahlungen bis 1.800 € (max. 360 € Förderung). Insgesamt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr. Hast du Kinder, bekommst du zusätzlich 1 € Förderung pro 1 € Einzahlung — bis zu 300 € pro Kind und Jahr.

    Der große Unterschied zu Riester: keine Beitragsgarantie, dafür höhere Renditechancen. Statt 2 % wie bei klassischen Riester-Verträgen kannst du mit einem ETF-Depot langfristig etwa 6 % Rendite erwarten. Über 30 Jahre macht das Zehntausende Euro Unterschied.

    Förderberechtigt bist du als Angestellte:r im öffentlichen Dienst — also auch als Erzieher:in in einer kommunalen Kita. Auch Selbstständige, Beamte, Auszubildende, Personen in Elternzeit oder mit Arbeitslosengeld I sind ab 2027 dabei. Selbst Mitglieder von Versorgungswerken können nun gefördert einzahlen.

    So viel Förderung bekommst du als Erzieher:in

    Illustration zu So viel Förderung bekommst du als Erzieher:in

    Als Erzieher:in in TVöD SuE S8a (ca. 3.500 € brutto) bekommst du bei 150 € monatlicher Einzahlung (1.800 € pro Jahr) die volle Grundzulage von 540 €. Mit einem Kind kommen 300 € Kinderzulage dazu — insgesamt 840 € Förderung.

    Konkretes Beispiel: Lisa, 28, Erzieherin in S8a Stufe 3, zahlt 150 € monatlich ein. Das sind 1.800 € pro Jahr aus eigener Tasche. Der Staat legt 540 € Grundzulage oben drauf. Lisa hat eine 3-jährige Tochter, also kommen weitere 300 € Kinderzulage dazu. Effektive Sparrate: 2.640 € bei nur 1.800 € Eigenleistung. Förderquote: 46,7 %.

    Hier siehst du, wie die Förderung bei verschiedenen Einzahlungen aussieht:

    Monatliche Einzahlung Jahresbeitrag Grundzulage Mit 1 Kind (Gesamt) Förderquote (mit Kind)
    60 € 720 € 360 € 660 € 91,7 %
    100 € 1.200 € 480 € 780 € 65,0 %
    150 € 1.800 € 540 € 840 € 46,7 %

    Ohne Kind erhältst du bei 150 € monatlich immer noch 540 € Grundzulage — das sind 30 % staatliche Förderung auf deine Einzahlung. Wer weniger einzahlt, bekommt anteilige Förderung: Bei 60 € monatlich (720 € pro Jahr) sind es 360 € Grundzulage.

    Wichtig: Die Förderung bekommst du nur, wenn du mindestens 60 € pro Jahr einzahlst. Nach oben ist die geförderte Einzahlung bei 1.800 € pro Jahr gedeckelt — alles darüber hinaus kannst du zwar einzahlen, wird aber nicht mehr zusätzlich gefördert.

    Warum sich das Altersvorsorgedepot für Erzieher:innen besonders lohnt

    Erzieher:innen haben eine durchschnittliche Rentenlücke von ca. 600-800 € monatlich, weil TVöD-Gehälter zwar solide, aber nicht üppig sind. Das Altersvorsorgedepot schließt diese Lücke mit staatlicher Förderung und ETF-Rendite — und zwar ohne dass du Finanzprofi sein musst.

    Drei Gründe, warum das AV-Depot für dich als Erzieher:in besonders attraktiv ist:

    1. Du bist förderberechtigt — auch in Elternzeit. Als Angestellte:r im öffentlichen Dienst hast du automatisch Anspruch auf die Förderung. Selbst wenn du in Elternzeit gehst, läuft die Förderung weiter (mehr dazu weiter unten). Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber privaten Sparplänen ohne staatliche Unterstützung.

    2. Kinderzulage besonders attraktiv. Viele Erzieher:innen haben Kinder — und genau hier wird das Altersvorsorgedepot richtig stark. 300 € pro Kind und Jahr sind ein massiver Hebel. Bei zwei Kindern kassierst du 600 € Kinderzulage plus 540 € Grundzulage — insgesamt 1.140 € Förderung bei 1.800 € Eigenleistung. Förderquote: 63,3 %.

    3. Kombination mit VWL und ZVK möglich. Du kannst vermögenswirksame Leistungen (bis 40 € monatlich vom Arbeitgeber), die Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes (ZVK, automatisch) und das Altersvorsorgedepot parallel nutzen. Alle drei Bausteine ergänzen sich perfekt und bauen gemeinsam deine Altersvorsorge auf.

    Beispielrechnung: Nina, 30, Erzieherin in S8a Stufe 4, zahlt 30 Jahre lang 150 € monatlich ins Altersvorsorgedepot ein. Mit Grundzulage von 540 € pro Jahr (45 € monatlich) und einem Kind (300 € Kinderzulage, 25 € monatlich) spart sie effektiv 220 € pro Monat. Bei 6 % durchschnittlicher Rendite (realistisch für einen weltweiten Aktien-ETF) hat sie nach 30 Jahren etwa 220.000 € im Depot. Daraus kann sie sich ab 67 eine monatliche Zusatzrente von rund 730 € auszahlen lassen — oder eine Kombination aus Einmalzahlung (30 %) und Rente.

    Ohne Förderung und bei gleicher Eigenleistung (150 € monatlich) wären es nach 30 Jahren nur etwa 150.000 €. Die staatliche Förderung bringt dir also rund 70.000 € extra — Geld, das du nie selbst eingezahlt hast.

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    Altersvorsorgedepot + VWL + ZVK: So kombinierst du alle Bausteine

    Illustration zu Altersvorsorgedepot + VWL + ZVK: So kombinierst du alle Bausteine

    Du kannst VWL (bis 40 € monatlich vom Arbeitgeber), ZVK (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, automatisch) und Altersvorsorgedepot parallel nutzen — sie ergänzen sich perfekt und bauen gemeinsam deine Altersvorsorge auf.

    Konkret sieht das so aus: VWL fließen in einen separaten ETF-Sparplan (nicht ins AV-Depot, da nicht förderfähig), die ZVK läuft automatisch über deinen Arbeitgeber, und das Altersvorsorgedepot baust du privat auf. Alle drei Bausteine zahlen sich im Alter aus — und zwar unabhängig voneinander.

    Beispiel: Mia, 32, Erzieherin in S8a Stufe 5, kombiniert alle drei Säulen. Sie spart 40 € VWL (vom Arbeitgeber bezahlt) in einen ETF-Sparplan, zahlt 150 € monatlich ins Altersvorsorgedepot ein (plus 70 € Förderung = 220 € effektiv) und hat nach 35 Jahren Einzahlung in die ZVK einen Anspruch von ca. 300 € monatlicher Zusatzrente. Insgesamt baut sie sich so eine private Altersvorsorge von über 1.000 € monatlich auf — zusätzlich zur gesetzlichen Rente.

    Was ist die ZVK und wie viel bringt sie dir?

    Die Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes (ZVK) ist eine Pflichtversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst — also auch für dich als Erzieher:in in einer kommunalen Kita. Dein Arbeitgeber zahlt automatisch etwa 1-2 % deines Bruttogehalts in die ZVK ein, du selbst zahlst nichts.

    Nach 35 Jahren Einzahlung hast du Anspruch auf eine monatliche Zusatzrente von ca. 250-350 € — oder eine Einmalzahlung von etwa 50.000-70.000 €. Die genaue Höhe hängt von deinem Gehalt und der Dauer deiner Beschäftigung ab. Die ZVK ist also ein solider Baustein deiner Altersvorsorge, den du nicht aktiv aufbauen musst — er läuft automatisch mit.

    Wichtig: Die ZVK ist keine Alternative zum Altersvorsorgedepot, sondern eine Ergänzung. Du bekommst beides — und genau das macht den Unterschied.

    Altersvorsorgedepot in Elternzeit: Das musst du wissen

    Auch in Elternzeit bleibst du förderberechtigt und kannst die volle Zulage kassieren — du musst nur weiter einzahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 € pro Jahr für anteilige Förderung.

    Der große Vorteil: Die Kinderzulage läuft voll weiter (300 € pro Kind), selbst wenn du nur den Sockelbeitrag zahlst. Das macht das Altersvorsorgedepot in Elternzeit besonders attraktiv — du bekommst mehr Förderung, als du selbst einzahlst.

    Beispiel: Sarah, 29, Erzieherin in Elternzeit, zahlt 25 € monatlich (300 € pro Jahr) ins Altersvorsorgedepot ein. Sie erhält 405 € Grundzulage (anteilig, weil sie unter 1.800 € liegt) plus 300 € Kinderzulage für ihre einjährige Tochter. Insgesamt 705 € Förderung bei nur 300 € Eigenleistung — Förderquote: 235 %. Sarah spart effektiv 1.005 € pro Jahr, zahlt aber nur 300 € selbst ein.

    Wichtig: Elterngeld zählt als Einkommen für die Förderberechtigung. Du musst also nicht in Vollzeit arbeiten, um die Förderung zu bekommen. Auch in Teilzeit oder mit Elterngeld bist du förderberechtigt.

    Tipp: Reduziere deine Sparrate in Elternzeit auf ein Minimum (z. B. 25-50 € monatlich), um die Kinderzulage mitzunehmen. Nach deiner Rückkehr in den Job erhöhst du die Rate wieder auf 150 € monatlich, um die volle Grundzulage zu kassieren. So bleibst du flexibel und nutzt die Förderung optimal.

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    Kosten im Blick: Worauf du bei der Anbieter-Wahl achten solltest

    Die Kosten entscheiden über Zehntausende Euro: Bei 0,2 % Kosten statt 1,5 % bleiben dir über 30 Jahre ca. 70.000 € mehr im Depot. Achte deshalb unbedingt auf niedrige Gebühren — sie sind der größte Renditefresser.

    Worauf du konkret achten solltest:

    1. ETF-Kosten (TER) unter 0,25 %. Die laufenden Kosten des ETF (Total Expense Ratio) sollten so niedrig wie möglich sein. Weltweite Aktien-ETFs wie der MSCI All Countries World oder FTSE All-World kosten meist zwischen 0,15 % und 0,25 % pro Jahr. Das ist günstig — und genau das brauchst du.

    2. Depotgebühren unter 0,5 % pro Jahr. Einige Anbieter verlangen zusätzlich eine Depotgebühr. Finanztip fordert, dass die Gesamtkosten (ETF + Depot) unter 0,5 % pro Jahr liegen. Alles darüber ist zu teuer.

    3. Keine Ausgabeaufschläge. Klassische Riester-Verträge haben oft 5 % Ausgabeaufschlag — das bedeutet, von deinen ersten 1.000 € Einzahlung gehen 50 € direkt an den Vermittler, statt in dein Depot zu fließen. Das Altersvorsorgedepot soll ohne Ausgabeaufschläge auskommen. Achte darauf, dass dein Anbieter keine versteckten Gebühren verlangt.

    Stand 2027: Die konkreten Anbieter werden noch bekannt gegeben. Geplant ist ein öffentlich organisiertes Altersvorsorgedepot als günstige Standardlösung — ähnlich wie das schwedische Modell. Bis dahin gilt: Warte ab, vergleiche die Angebote und wähle den günstigsten Anbieter mit einem weltweiten Aktien-ETF.

    Beispielrechnung: Du zahlst 150 € monatlich ein, über 30 Jahre, bei 6 % Rendite vor Kosten.

    • Bei 0,2 % Kosten: ca. 220.000 € Endkapital (mit Förderung)
    • Bei 1,5 % Kosten: ca. 180.000 € Endkapital (mit Förderung)
    • Differenz: 40.000 € — nur wegen der Kosten

    Ohne Förderung und bei gleicher Eigenleistung (150 € monatlich) wären die Unterschiede noch größer. Die Kosten machen also einen massiven Unterschied — auch wenn 1 % Gebühr auf den ersten Blick wenig klingt.

    Das Wichtigste im Überblick

    Illustration zu Das Wichtigste im Überblick
    • Start am 1. Januar 2027: Altersvorsorgedepot fördert ETF-Sparpläne mit bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage pro Kind.
    • Bei 150 € monatlicher Einzahlung (1.800 € pro Jahr) bekommst du die volle Grundzulage von 540 € — Förderquote: 30 % (ohne Kind).
    • Auch in Elternzeit förderberechtigt: Mindestbeitrag 60 € pro Jahr reicht für anteilige Zulage, Kinderzulage läuft voll weiter.
    • Kombination mit VWL (bis 40 € monatlich vom Arbeitgeber) und ZVK (ca. 250-350 € Zusatzrente nach 35 Jahren) möglich — alle drei Bausteine ergänzen sich perfekt.
    • Kosten entscheiden über Zehntausende: Achte auf ETF-Kosten unter 0,25 %, Depotgebühren unter 0,5 % pro Jahr, keine Ausgabeaufschläge.
    • Weltweiter Aktien-ETF (MSCI All Countries World oder FTSE All-World) empfohlen — langfristig ca. 6 % Rendite erwartet.
    • Einzahlung ab 60 € pro Jahr möglich, optimal: 150 € monatlich für volle Grundzulage.

    Häufige Fragen (FAQ)

    Kann ich als Erzieher:in das Altersvorsorgedepot auch in Teilzeit nutzen?

    Ja, auch in Teilzeit bist du förderberechtigt. Die Zulage bleibt gleich (bis zu 540 € Grundzulage plus Kinderzulage), unabhängig von deiner Arbeitszeit. Du musst nur mindestens 60 € pro Jahr einzahlen, um anteilige Förderung zu bekommen. Bei 150 € monatlicher Einzahlung (1.800 € pro Jahr) kassierst du die volle Grundzulage — egal ob du 20, 30 oder 40 Stunden arbeitest.

    Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot, wenn ich den Job wechsle?

    Das Depot läuft weiter, solange du förderberechtigt bleibst — also als Angestellte:r, Selbstständige:r oder Beamte:r arbeitest. Bei einem Jobwechsel ins Ausland oder bei Arbeitslosigkeit (ALG II) entfällt die Förderung, du kannst aber weiter ungefördert einzahlen. Sobald du wieder förderberechtigt bist (z. B. neuer Job, ALG I), läuft die Förderung automatisch weiter. Dein angespartes Guthaben bleibt in jedem Fall erhalten.

    Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch ohne Kinder?

    Ja, die Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr lohnt sich auch ohne Kinderzulage. Bei 150 € monatlicher Einzahlung erhältst du 30 % staatliche Förderung — plus ETF-Rendite über Jahrzehnte. Über 30 Jahre macht das einen Unterschied von rund 50.000-70.000 € gegenüber einem ungeförderten Sparplan. Auch ohne Kind ist das Altersvorsorgedepot eine der attraktivsten Möglichkeiten, privat fürs Alter vorzusorgen.

    Kann ich mein altes Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?

    Ja, ab 2027 kannst du dein Riester-Guthaben ins neue Altersvorsorgedepot übertragen. Finanztip empfiehlt den Wechsel ab 300 € Jahresbeitrag, weil die erwartete Rendite beim Altersvorsorgedepot (ca. 6 %) deutlich höher ist als bei klassischen Riester-Verträgen (ca. 2 %). Die Übertragung ist steuerfrei und die bisherige Förderung bleibt erhalten. Einziger Nachteil: Du verlierst die Beitragsgarantie — dafür hast du deutlich bessere Renditechancen.

    Wie viel sollte ich als Erzieher:in mindestens einzahlen?

    Mindestens 150 € pro Monat (1.800 € pro Jahr), um die volle Grundzulage von 540 € zu kassieren. Wer weniger einzahlt, erhält anteilige Förderung — bei 60 € monatlich (720 € pro Jahr) sind es 360 € Grundzulage. Mit Kind lohnt sich das Altersvorsorgedepot schon ab 25 € monatlich, weil die Kinderzulage von 300 € voll mitläuft. Faustregel: Je mehr du einzahlst (bis 1.800 € pro Jahr), desto mehr Förderung bekommst du — und desto größer ist dein Depot im Alter.

    Quellen

    Dieser Artikel wurde KI-assistiert verfasst und redaktionell geprüft. Stand: 06/2026. Quellen siehe oben.

    Transparenz-Hinweis

    Dieser Artikel ist redaktionell erstellt und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Wir arbeiten als ungebundene Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 GewO). Beratung und Fördercheck sind für dich kostenlos — vermitteln wir auf deinen Wunsch ein Produkt, erhalten wir dafür eine Courtage vom Anbieter. Details findest du in unserer Erstinformation.

    Autor:in
    Kevin Fuchs
    Gründer & Finanzexperte

    Kevin Fuchs ist Gründer von FinanzErzieher. Er hat sich darauf spezialisiert, Erzieher:innen zu mehr Netto und passgenauer Altersvorsorge zu verhelfen. Seine Mission: Dass Förderungen, Steuervorteile und Zuschüsse nicht mehr an Bürokratie scheitern.

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