Altersvorsorgedepot 2027: Bis zu 840 € Förderung für Erzieher:innen

    Ab 2027 startet das Altersvorsorgedepot: bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € je Kind. Wir rechnen die Förderung für Erzieher:innen vor und erklären Riester, VWL und Zusatzversorgung.

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    Kevin FuchsGründer & Finanzexperte
    Veröffentlicht am 3. Juni 202610 Min. Lesezeit
    Illustration zum Thema Altersvorsorgedepot 2027: So holst du als Erzieher:in bis zu 840 € Förderung — Altersvorsorge

    Zum Ratgeber: Zuschüsse für Erzieher:innen 2026

    Das Altersvorsorgedepot soll ab dem 1. Januar 2027 Riester ablösen: Du zahlst in einen Sparplan ein, der Staat legt dazu. Als Erzieher:in kannst du damit bis zu 540 € Grundzulage im Jahr bekommen, mit einem Kind sind es bis zu 840 €, mit zwei Kindern bis zu 1.140 €. Wichtig vorab: Das Gesetz steht, aber die Praxis ist noch nicht fertig. Stand Oktober 2026 gibt es noch keine zertifizierten Anbieter.

    Das Wichtigste in 20 Sekunden
    • Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), die Produkte starten am 01.01.2027.
    • Förderung: bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, dazu 300 € je Kind. Mit einem Kind sind das bis zu 840 €, mit zwei Kindern 1.140 €.
    • Die volle Grundzulage von 540 € setzt 1.800 € Eigenbeitrag voraus (150 € im Monat). Schon 30 € im Monat bringen 180 € Grundzulage.
    • Unter 25 Jahren gibt es einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Das staatliche Standardprodukt darf höchstens 1,0 % Kosten im Jahr verlangen.
    • Deine Zusatzversorgung (VBL/ZVK) und 6,65 € VWL vom Arbeitgeber laufen unabhängig davon weiter.

    Wir rechnen dir die Förderformel durch, zeigen zwei Beispiele aus dem Kita-Alltag und erklären, wie das Depot zu VWL vom Träger, Zusatzversorgung und deinem alten Riester-Vertrag passt. Die Zahlen sind Modellrechnungen, brutto, mit heutigen Werten.

    Zeig mir, was MIR zusteht — Fördercheck in 2 Minuten, 4 Fragen.

    Wo steht das Altersvorsorgedepot im Oktober 2026?

    Das Gesetz ist durch: Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, in Kraft ist sie seit Mai 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr, stattdessen starten die neuen Altersvorsorgedepots.

    Offen sind aktuell drei Dinge. Anbieter müssen erst zertifiziert werden, das ist noch nicht passiert. Die zugehörige Rechtsverordnung (die Detailregeln zum Gesetz) ist noch in der Konsultation. Und das staatliche Standardprodukt verzögert sich.

    Was das für dich heißt: Du musst nichts überstürzen und kannst auch keinen Vertrag abschließen, den es noch nicht gibt. Die Förderformel selbst gilt aber als gesetzt, deshalb kannst du schon jetzt rechnen, was dir zusteht.

    So funktioniert die Förderung: Formel und Tabelle

    Illustration zur Förderformel des Altersvorsorgedepots für Erzieher:innen

    Die Grundzulage ist gestaffelt. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro dazu, auf die Beträge zwischen 360 € und 1.800 € noch 25 Cent je Euro. Daraus ergibt sich maximal 180 € + 360 € = 540 € Grundzulage, und zwar bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr. Mehr als 1.800 € kannst du einzahlen (bis 6.840 € im Jahr), gefördert wird darüber hinaus aber nichts mehr.

    Für jedes Kind kommt eine Kinderzulage von 300 € dazu. Sie fließt voll, sobald du mindestens 300 € im Jahr einzahlst, das sind 25 € im Monat. Die Kinderzulage ist also nicht an die Höhe der Grundzulage gekoppelt.

    So sieht das bei vier typischen Monatsbeiträgen aus:

    Eigenbeitrag pro Monat Eigenbeitrag pro Jahr Grundzulage Gesamtförderung mit 1 Kind Förderung in % des Eigenbeitrags (mit 1 Kind)
    30 € 360 € 180 € 480 € 133,3 %
    60 € 720 € 270 € 570 € 79,2 %
    100 € 1.200 € 390 € 690 € 57,5 %
    150 € 1.800 € 540 € 840 € 46,7 %

    Die Rechnung am Beispiel 60 € im Monat: 720 € im Jahr. Die ersten 360 € bringen 180 €, die weiteren 360 € bringen 25 % = 90 €. Zusammen sind das 270 € Grundzulage.

    Ohne Kind bleibt es bei der Grundzulage: bei 150 € im Monat sind das 540 € auf 1.800 € Eigenbeitrag, also 30 %. Einmalig kommen 200 € Berufseinsteigerbonus obendrauf, wenn du den Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt.

    Zwei Beispiele aus dem Kita-Alltag

    Lisa, 28, Vollzeit, S 8a Stufe 3. Sie verdient mit SuE-Zulage 4.106,82 € brutto im Monat und hat eine Tochter. Lisa zahlt 150 € im Monat ein, also 1.800 € im Jahr. Dazu gibt es 540 € Grundzulage und 300 € Kinderzulage, zusammen 840 €. Ihre Sparrate im Depot liegt damit bei 2.640 € im Jahr, davon sind 1.800 € aus eigener Tasche.

    Sarah, 35, Teilzeit mit 30 Wochenstunden, S 8a Stufe 3, zwei Kinder. Anteilig sind das rund 3.160 € brutto im Monat (4.106,82 € × 30/39). Sarah kann nicht viel zur Seite legen und zahlt 60 € im Monat ein, also 720 € im Jahr. Die Grundzulage beträgt 270 €, dazu kommen 2 × 300 € = 600 € Kinderzulage. Zusammen sind das 870 € Förderung auf 720 € Eigenbeitrag.

    Sarahs Beispiel zeigt, warum sich das Depot gerade mit Kindern lohnt: Die Kinderzulage braucht nur 300 € Eigenbeitrag im Jahr, mehr nicht. Wie hoch Sarahs Zulagen am Ende wirklich ausfallen, hängt von den endgültigen Regeln und vom Anbieter ab.

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    Was passiert mit deinem Riester-Vertrag?

    Wenn du schon einen Riester-Vertrag hast, ändert sich zunächst nichts. Bestandsverträge laufen weiter, dafür gilt Bestandsschutz. Ab dem 1. Januar 2027 kann nur niemand mehr einen neuen Riester-Vertrag abschließen.

    Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist freiwillig. Du musst also nicht wechseln, solltest aber vergleichen: Welche Kosten hat dein Vertrag, welche Garantie bietet er, und was bleibt bei einem Wechsel erhalten? Die Garantiepflicht ist beim neuen Depot weggefallen, Garantieprodukte bleiben aber wählbar. Frag deinen Anbieter nach einer schriftlichen Aufstellung, bevor du etwas unterschreibst. Ob sich Riester für dich noch lohnt, liest du im Riester-Vergleich für Erzieher:innen.

    Kosten: Warum 1,0 % statt 0,2 % einen Unterschied macht

    Beim staatlichen Standardprodukt sind die Kosten auf 1,0 % im Jahr gedeckelt. Ein ETF-Depot, das du selbst bei einem Broker besparst, kann deutlich günstiger sein. Kosten klingen klein, wirken aber über Jahrzehnte, weil sie jedes Jahr vom ganzen Guthaben abgehen.

    Hier die Rechnung. Das ist eine Annahme, keine Prognose: 1.800 € Eigenbeitrag am Jahresende, 30 Jahre lang, 6 % Bruttorendite pro Jahr, ohne Zulagen und Steuern.

    • Bei 0,2 % Kosten bleiben 5,8 % Nettorendite. Nach 30 Jahren sind das rund 137.400 €.
    • Bei 1,0 % Kosten bleiben 5,0 % Nettorendite. Nach 30 Jahren sind das rund 119.600 €.
    • Der Unterschied liegt bei rund 17.800 €, bei eingezahlten 54.000 €.

    Ob dein Anbieter am Ende wirklich 0,2 % oder 1,0 % kostet, siehst du erst, wenn es konkrete Produkte gibt. Achte dann auf die laufenden Kosten pro Jahr, auf Ausgabeaufschläge und Depotgebühren. Die tatsächliche Rendite kann höher oder niedriger ausfallen, an der Rechnung ändert das nur die Größenordnung.

    Kombination mit VWL und Zusatzversorgung

    Illustration zur Kombination von Altersvorsorgedepot, VWL und Zusatzversorgung

    VWL (vermögenswirksame Leistungen). Das ist Geld, das dein Arbeitgeber in einen Sparvertrag einzahlt. Nach TVöD (§ 23) sind das bei Vollzeit 6,65 € im Monat, in Teilzeit anteilig, also 79,80 € im Jahr. Dazu kann es eine Arbeitnehmersparzulage geben: 20 % auf höchstens 400 € im Jahr, das sind maximal 80 €. Die Zulage gibt es nur bis 40.000 € zu versteuerndes Einkommen (80.000 € bei zusammen veranlagten Paaren). Bei Vollzeit in S 8a Stufe 3 liegst du nach unserer Näherung mit etwa 40.300 € knapp darüber, in Teilzeit meist darunter. Mehr dazu in unserem VWL-Ratgeber für Erzieher:innen.

    Zusatzversorgung (VBL oder ZVK). Im öffentlichen Dienst bekommst du zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, ohne dass du etwas dafür tun musst. Kommunale Träger sind meist nicht bei der VBL, sondern bei einer eigenen Zusatzversorgungskasse (ZVK). Die Beiträge sind höher, als viele denken: Bei der VBL West beträgt die Umlage 7,30 % des Entgelts (Arbeitgeber 5,49 %, du 1,81 %). Bei der katholischen KZVK sind es 6,0 % (Arbeitgeber 5,6 %, du 0,4 %), ab 2027 sind dort 6,7 % vorgesehen. Bei der evangelischen EZVK liegt der Gesamtsatz je nach Abrechnungsverband bei 6,6 % oder 7,0 %.

    Wie hoch deine Zusatzrente am Ende ausfällt, hängt von deinem Entgelt, deinem Alter beim Einstieg und deinen Jahren im Dienst ab. Eine pauschale Zahl wäre geraten. Schau stattdessen in deine Renteninformation oder die Mitteilung deiner Kasse, dort stehen deine bisher erworbenen Versorgungspunkte. Wie die Punkte funktionieren, erklärt unser VBL-Ratgeber.

    Die drei Bausteine ersetzen sich nicht. Gesetzliche Rente und Zusatzversorgung sind die Basis, VWL und Depot kommen oben drauf. Einen Überblick über alle Bausteine findest du im Altersvorsorge-Überblick für Erzieher:innen. Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht: Die Standardrente mit 45 Entgeltpunkten liegt 2026 bei 1.913,40 € brutto, wer 40 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, kommt bei Erzieher:innen-Gehältern nach unserer Modellrechnung auf rund 1.474 €.

    Ob Depot, VWL oder Zuschüsse bei dir greifen, findest du in 4 Fragen heraus.

    Frühstart-Rente: geplant, nicht beschlossen

    Immer wieder taucht die Frühstart-Rente auf, bei der der Staat für Kinder und Jugendliche Geld in ein Altersvorsorgekonto einzahlen soll. Stand Oktober 2026 ist sie nicht beschlossen, das Kabinett hat den Entwurf im August 2026 beschlossen, die Abstimmung im Bundestag steht noch aus. Plane deshalb nicht damit.

    Was du jetzt tun kannst

    Illustration zu den nächsten Schritten rund ums Altersvorsorgedepot
    • Entscheide, wie viel du im Monat entbehren kannst. Schon 30 € im Monat bringen 180 € Grundzulage.
    • Hast du Kinder, lohnt sich ab 25 € im Monat die volle Kinderzulage von 300 € je Kind.
    • Schau in deinen Riester-Vertrag und notiere dir Kosten, Garantie und Laufzeit, bevor du über einen Wechsel nachdenkst.
    • Hole dir deine Renteninformation und die Mitteilung deiner Zusatzversorgungskasse. Wie du weitere Zuschüsse als Erzieher:in nutzt, steht in unserem Ratgeber.
    • Warte mit dem Abschluss, bis Anbieter zertifiziert sind und die Kosten schwarz auf weiß vorliegen.

    Häufige Fragen (FAQ)

    Kann ich das Altersvorsorgedepot auch in Teilzeit nutzen?

    Ja. Die Grundzulage hängt nach der Förderformel an deinem Eigenbeitrag, nicht an deinen Wochenstunden. Wer 60 € im Monat einzahlt, bekommt 270 € Grundzulage, ob in Voll- oder Teilzeit. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen legt die Rechtsverordnung fest, die noch in Arbeit ist.

    Wie viel Förderung bekomme ich bei zwei Kindern?

    Bei 150 € im Monat sind es 540 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage, zusammen 1.140 € im Jahr. Bei 60 € im Monat sind es 270 € + 600 € = 870 €. Die Kinderzulage gibt es jeweils voll ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr.

    Lohnt sich das Depot auch ohne Kinder?

    Die Grundzulage lohnt sich auch ohne Kind: 150 € im Monat bringen 540 € Förderung, das sind 30 % auf deinen Eigenbeitrag. Unter 25 Jahren kommt einmalig der Berufseinsteigerbonus von 200 € dazu. Ob sich ein Depot gegenüber anderen Sparformen lohnt, hängt vor allem von den Kosten ab.

    Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

    Er läuft weiter, es gilt Bestandsschutz. Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist freiwillig, vergleiche vorher Kosten und Garantie.

    Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?

    Nein. Sie ist geplant, aber Stand Oktober 2026 nicht beschlossen. Rechne in deiner Altersvorsorge nicht damit.

    Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge, finanzfacts.de zum aktuellen Stand des Altersvorsorgedepots, TVöD § 23 (VWL), TVöD-SuE-Entgelttabelle ab 01.05.2026, Zusatzversorgung VBL/KZVK/EZVK 2026, Deutsche Rentenversicherung (Rentenwert 01.07.2026), eigene Modellrechnung zur Rentenlücke bei Erzieher:innen (Rentenwert 42,52 €, 0,8664 Entgeltpunkte je Jahr).

    Alle Beispielrechnungen sind Größenordnungen, brutto und mit heutigen Werten, Renditen sind Annahmen. Der Gesetzesstand entspricht Oktober 2026, die Verordnung zum Altersvorsorgedepot kann sich noch ändern. Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Dieser Artikel wurde KI-assistiert verfasst und redaktionell geprüft. Stand: 10/2026.

    Transparenz-Hinweis

    Dieser Artikel ist redaktionell erstellt und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Wir arbeiten als ungebundene Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 GewO). Beratung und Fördercheck sind für dich kostenlos — vermitteln wir auf deinen Wunsch ein Produkt, erhalten wir dafür eine Courtage vom Anbieter. Details findest du in unserer Erstinformation.

    Autor:in
    Kevin Fuchs
    Gründer & Finanzexperte

    Kevin Fuchs ist Gründer von FinanzErzieher. Er hat sich darauf spezialisiert, Erzieher:innen zu mehr Netto und passgenauer Altersvorsorge zu verhelfen. Seine Mission: Dass Förderungen, Steuervorteile und Zuschüsse nicht mehr an Bürokratie scheitern.

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